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Stellungnahme
Zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Streichung / Ersetzung des Begriffs „Rasse“)
BT-Drs 19/20628, BT-Drs 19/24434, Öffentliche Anhörung am 21. Juni 2021
Das Deutsche Institut für Menschenrechte befürwortet die in beiden Gesetzentwürfen vorgesehene Änderung des Diskriminierungsverbotes in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz: Der Begriff „Rasse“ sollte durch den Begriff „rassistisch“ ersetzt werden, sodass der inhaltliche Schutzgehalt und der Zweck der Norm deutlicher wird als bisher.