Potenzial und Grenzen der UN-Behindertenrechtskonvention für die gerichtliche Praxis
Fachtagung am 9. November 2018
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschäftigt seit ihrem Inkrafttreten im März 2009 die Gerichte und die Jurist_innen in Deutschland. Welches Potenzial und welche Grenzen stellt die UN-BRK folglich für diegerichtliche Praxis in Deutschland dar? Und welche Erfahrungen haben Richter_innen der Sozialgerichtsbarkeit bzw. Rechtsanwält_innen des Sozialrechts im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konvention gesammelt? Diese Fragen standen im Fokus einer nicht-öffentlichen Fachtagung, die am 19. November 2018 von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin veranstaltet wurde.
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