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Persönliche Beschwerde beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Es gibt mehrere Verträge von den Vereinten Nationen über Menschen-Rechte:
Ein Vertrag ist der WSK-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Auch Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben.

Verstößt Deutschland gegen ein Menschen-Recht aus dem WSK-Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
können Einzelpersonen oder Organisationen sich persönlich beschweren.
Dieser Text erklärt, wie man sich beschweren kann.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 1,29 MB)
ISSN: 2509-9493 (PDF)
URN: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-2023122209571762612924
Seiten: 26
Erschienen: 10/2023

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