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Leitlinien zur Deinstitutionalisierung

Vorgaben des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Abbau von Sondereinrichtungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten dazu, Sondereinrichtungen abzubauen und Unterstützung personenzentriert und ambulant bereitzustellen. Die neuen Leitlinien des UN-Ausschusses benennen konkrete Umsetzungsschritte für die Deinstitutionalisierung. Diese Information fasst die für die Situation in Deutschland besonders relevanten Inhalte zusammen.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 122 KB)
ISSN: 2509-9493 (PDF)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-91818-8
Seiten: 9
Erschienen: 10/2023

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