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Leitlinien zur Deinstitutionalisierung
Vorgaben des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Abbau von Sondereinrichtungen
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten dazu, Sondereinrichtungen abzubauen und Unterstützung personenzentriert und ambulant bereitzustellen. Die neuen Leitlinien des UN-Ausschusses benennen konkrete Umsetzungsschritte für die Deinstitutionalisierung. Diese Information fasst die für die Situation in Deutschland besonders relevanten Inhalte zusammen.