Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob die beschwerdeführende intergeschlechtliche Person durch die Abweisung ihres Antrags, ihren Geschlechtseintrags im Geburtenregister in „inter/divers“ zu ändern, in ihren Grundrechten verletzt wurde. Die Stellungnahme beschränkt sich daher auf eine knappe Darstellung der für die vorliegende Verfassungsbeschwerde besonders relevanten Ergebnisse; vertiefend wird auf das Gutachten verwiesen.