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Stellungnahme

An das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1525/20

Amicus-Curiae-Stellungnahme eingereicht am 26. August 2021

Am 14. Oktober 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht den Nichtannahmebeschluss seiner 1. Kammer des Ersten Senats der Verfassungsbeschwerde einer alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter zur Verfassungsmäßigkeit eines partiellen Sorgerechtsentzugs wegen ihrer Verweigerung einer Förderschulbeschulung (1 BvR 1525/20 vom 14.09.2021). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte dem Bundesverfassungsgericht als nicht beteiligte Dritte wegen der grundsätzlichen Bedeutung in dem Verfahren 1 BvR 1525/20 eine gutachterliche Stellungnahme (sogenannte Amicus-Curiae-Stellungnahme) vorgelegt. Darin wird auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls für das Recht auf inklusive Bildung nach Artikel 24 UN-BRK hingewiesen.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 469 KB)
Seiten: 23
Erschienen: 08/2021

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