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Kindgerechte Justiz

Obwohl familiengerichtliche Verfahren oft für Kinder existenzielle Fragen behandeln, sind Information und Beteiligung von Kindern noch kein Alltag. © iStock/arturbo

In Deutschland kommen zahlreiche Kinder und Jugendliche mit der Justiz in Berührung, in familiengerichtlichen Verfahren zum Beispiel bei der Scheidung ihrer Eltern. Für Kinder ist ein Gerichtsverfahren oft belastend. Anne Lütkes und Claudia Kittel erläutern, wie Kinderrechte Eingang in die familiengerichtliche Praxis finden können.

Warum sind Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren so wichtig?

Anne Lütkes: Obwohl familiengerichtliche Verfahren oft für Kinder existenzielle Fragen behandeln und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, sind die Information und Beteiligung von Kindern noch kein Alltag. Dabei ist Artikel 12, das Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes, Dreh- und Angelpunkt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Im Pilotprojekt haben Sie „kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“ entwickelt. Auf welcher Grundlage basieren sie? Warum sind sie sinnvoll?

Claudia Kittel: Die UN-Kinderrechtskonvention, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und die Checklisten der EU-Grundrechteagentur für Fachkräfte enthalten Vorgaben für ein kindgerechtes familiengerichtliches Verfahren. Diese Vorgaben haben wir an das deutsche familiengerichtliche Verfahren angepasst und zusammen mit Richter*innen und Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren erarbeitet. Diese sollen die Richter*innen bei der Umsetzung der Kinderrechte unterstützen und Tipps geben, wie sie Kinder informieren, unterstützen und am Verfahren beteiligen können. Und das in einer kindgerechten und altersangemessenen Art und Weise.

Die Kriterien haben Sie auch in der familiengerichtlichen Praxis erprobt. Wie sind Sie dabei vorgegangen?

Kittel: Gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis haben wir Fragebögen zu einem kindgerechten Verfahren entwickelt. Sie thematisieren Aspekte, die es aus einer kinderrechtlichen Perspektive vor, während und nach dem Verfahren zu berücksichtigen gilt. Familienrichter*innen der Amtsgerichte Dortmund, Lübeck und Münster dokumentierten darin von März bis September 2021 ihre Praxis bei jedem Verfahren, an dem Kinder beteiligt waren.

Lütkes: 15 Richter*innen haben sich bereit erklärt, das Pilotprojekt durchzuführen und damit eine zusätzliche Arbeitsbelastung auf sich genommen, wofür wir uns ausdrücklich bedanken. Ob die Fragebögen für alle Richter*innen gleichermaßen tauglich sind, lässt sich nach 6 Monaten nicht abschließend sagen. Uns geht es auch nicht um die verbindliche Anwendung der Fragebögen, sondern um die Kenntnis der kinderrechtsbasierten Kriterien. Die Fragebögen können Richter*innen für Kinder und ihre Rechte sensibilisieren, wie es der Abschlussbericht der begleitenden Forschung der Katholischen Hochschule Münster deutlich macht.

Was passiert mit den Ergebnissen aus dem Pilotprojekt?

Kittel: Ende Juni 2022 haben wir, das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Ergebnisse im Rahmen einer bundesweiten Fachtagung präsentiert. Außerdem sind wir Teil der Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen . Die dort abgestimmten kinderrechtsbasierten Kriterien werden nun der Justizminister*innenkonferenz vorgelegt und wir hoffen, dass sie so vermehrt Eingang in die Praxis der einzelnen Bundesländer finden. Langfristiges Ziel sind kindgerechte Gerichtsverfahren im gesamten Bundesgebiet.

Lütkes: Wir setzen auch große Hoffnung auf die Fortbildungsbereitschaft der Richter*innen. Unser Ziel ist es, dass die UN-Kinderrechtskonvention, die den Rang eines Bundesgesetzes hat, Eingang in die Aus- und Fortbildung von Jurist*innen, Verfahrensbeiständen, Gutachter*innen, Verwaltungsfachangestellten und Jugendamtsmitarbeitenden findet. Das Thema Kinderrechte ist in der juristischen Debatte angekommen, aber der Weg zu wirklich kindgerechten Verfahren ist noch lang.

Wie kann die Politik eine kindgerechte Justiz fördern?

Kittel: Bislang erhebt keine Landes- oder Bundesstatistik, ob Kinder angehört werden, wo diese Anhörungen stattfinden, wie lange sie dauern, wer daran beteiligt ist und welche Kinder betroffen sind. Um zu wissen, wie es um die Umsetzung der Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren steht, sollte der Gesetzgeber diese Daten regelmäßig erheben.

Lütkes: Die Implementierung des Themas in die Aus- und Fortbildung ist eine rechtspolitische Entscheidung. Deshalb ist es gut, wenn das Thema in die Justizminister*innenkonferenz kommt und der Bundestag sich damit beschäftigt. Außerdem brauchen alle Beteiligten genügend Zeit und Raum für kindgerechte Verfahren.

Kittel: Wichtig sind kindgerechte Informationen vor, während und nach dem Verfahren. Was machen die Erwachsenen im Verfahren? Welche Rolle haben die Verfahrensbeistände? Was genau haben die Richter*innen entschieden?

Lütkes: Solche Informationen über das Verfahren müssen flächendeckend für jedes Kind zugänglich sein. Deshalb haben wir unsere kinderrechtsbasierten Kriterien auch in kindgerechte Sprache übersetzt.

Was haben Sie als nächstes vor?

Lütkes: Als nächstes wollen wir uns, erneut in Kooperation, mit dem strafrechtlichen Verfahren befassen, wo Kinder und Jugendliche als Opfer, Zeug*innen und auch als Beschuldigte betroffen sind.

(K. Krell)

Zu den Personen

Claudia Kittel ist Erziehungswissenschaftlerin und leitet die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Anne Lütkes ist Rechtsanwältin, Regierungspräsidentin a.D., Landesministerin a.D., Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V., Leiterin des Wissenschaftlichen Beirats zur Pilotstudie "Kinderrechte-Index" und Vorstandsvorsitzende des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V.

Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren

  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, im Gerichtsverfahren immer angehört zu werden. Wenn nicht, muss dies begründet werden.
  • Vor, während und nach dem Verfahren bekommen Kinder und Jugendliche Unterstützung durch das Gericht und eine*nVerfahrensbeiständ*in.
  • Die am Verfahren beteiligten Fachkräfte tauschen sich aus, um die beste Lösung für Kinder und Jugendliche zu finden.
  • Kinder und Jugendliche erhalten kindgerechte Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zu ihren Rechten in allen Phasen des Verfahrens.
  • Die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen (zum Beispiel Dolmetscher*innen) werden für die Anhörung berücksichtigt.
  • Die Anhörung von Kindern und Jugendlichen ist kindgerecht gestaltet (zum Beispiel Settings, Qualität, Dauer).
  • Kinder und Jugendliche erfahren die Entscheidung auf eine kindgerechte Weise und werden gegebenenfalls über Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien informiert.
  • Familienrichter*innen und Verfahrensbeiständ*innen haben eine kindspezifische Qualifikation und nehmen Fortbildungen beispielsweise zu einer kindgerechten Verfahrensgestaltung wahr.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Claudia Kittel

Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Telefon: 030 259 359 - 414

E-Mail: apitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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