Die Istanbul-Konvention und die Europaratskonvention gegen Menschenhandel sehen umfangreiche Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel sowie zur Unterstützung und zum Schutz der Betroffenen vor. Diese haben Bund und Länder durch Gesetze und Aktionspläne sowie durch die Finanzierung des Unterstützungssystems teilweise umgesetzt. Es kann jedoch keine genaue Aussage darüber getroffen werden, wie weit der Umsetzungsstand in Deutschland tatsächlich vorangeschritten ist. Insbesondere gibt es bisher keine systematische Datenerfassung, die an den Verpflichtungen aus den Konventionen ausgerichtet ist. Vor diesem Hintergrund wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte vom Bundesministerium für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend (BMFSFJ) damit beauftragt, in Anschluss an das Vorgängerprojekt, das die Erarbeitung eines Konzepts für die Berichterstattung zu den beiden Themen zum Gegenstand hatte, eine Planungs- und Erprobungsphase für zwei bundesweite Berichterstattungsstellen zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschenhandel umzusetzen. Die Berichterstattungsstellen sollen perspektivisch eine unabhängige, kontinuierliche und langfristige Beobachtung, Begleitung und Bewertung der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Europaratskonvention gegen Menschenhandel gewährleisten.
Kurzbeschreibung des Projekts
Die Planungs- und Erprobungsphase diente dazu, die konzeptionellen Überlegungen im Vorgängerprojekt (Konzeptentwicklung für eine unabhängige Berichterstattungsstelle gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel in Deutschland) zu konsolidieren und teilweise einem Praxistest zu unterziehen. Hierfür waren folgende Arbeitsschritte vorgesehen:
- Die entwickelten Indikatoren wurden einer Qualitäts-, Relevanz- und Machbarkeitsprüfung unterzogen.
- Die Überblicksberichte zu bestehenden Datenquellen und Datenlücken wurden durch eine standardisierte Abfrage bei staatlichen Datenhaltern auf Bundes- und Länderebene sowie nichtstaatlichen Datenhaltern ergänzt und zwei ausführliche Datenberichte im Bereich Menschenhandel und im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt erstellt.
- Das Monitoring von Gesetzgebung und Rechtsprechung wurde fortgeführt.
- Die Entscheidungsdatenbank gegen geschlechtsspezifische Gewalt wurde als Pilotprojekt am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet.
- Die Rechtsprechungsdatenbank des KOK e.V. zu Menschenhandel wurde in Kooperation mit dem DIMR fortgeführt.