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Von menschlichem Verhalten und Unternehmensverantwortung

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Unternehmen sind verantwortlich dafür, bei allen ihren Aktivitäten die Menschenrechte zu achten – so steht es in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Doch was muss und kann das einzelne Unternehmen konkret tun, um seine Sorgfaltspflichten zu erfüllen? Bislang schöpften methodische Überlegungen und Strategien zur Umsetzung der menschenrechtlichen Verantwortung in der Regel aus der Betriebswirtschaftslehre oder der Rechtswissenschaft. Eine neue Publikation des Instituts weitet nun den Blick, indem sie vorschlägt, Methoden und Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaften heranzuziehen. Unter Verhaltenswissenschaften verstehen Forscher*innen unterschiedliche Disziplinen, wie zum Beispiel Verhaltensbiologie, Teile der Neurowissenschaften oder Bereiche der Psychologie.

Ethisch verantwortlich investieren

Konkret geht die Reflexion „Unternehmensverantwortung und Verhaltenswissenschaften“ von Katryn Wright der Frage nach, welche Elemente der Verhaltenswissenschaften für Unternehmen nützlich sein können, um die Menschenrechte zu achten. „Mit verhaltenswissenschaftlichen Methoden und Experimenten können Unternehmen zum Beispiel analysieren, weshalb es zu einem Unternehmensverhalten kommt, das die Rechte von Menschen beeinträchtigt, und wie dieses Verhalten positiv beeinflusst werden kann“, erläutert Deniz Utlu, wissenschaftlicher Mitabeiter im Themenfeld Wirtschaft und Menschenrechte. Die Erkenntnisse könnten dann zum Beispiel genutzt werden, um Manager*innen dazu zu bringen, ethisch verantwortliche Investitionsentscheidungen zu treffen.

Verhalten von außen beeinflussen

Während die Verhaltensforschung in den Bereichen Konsum oder Marketing heutzutage nicht mehr wegzudenken ist, wird sie im Themenfeld Wirtschaft und Menschenrechte noch fast gar nicht genutzt. Hier liegt laut Utlu ein großes Potenzial verborgen: „Warum Menschen sich verhalten, wie sie es tun, und wie dieses Verhalten von außen beeinflusst werden kann – das sind auch zentrale Fragen, um zu verstehen, wie es zu Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen kommt und wie Unternehmen Menschenrechte besser achten können.“

Das Institut kooperiert bereits seit mehreren Jahren mit Verhaltensforscher*innen wie Katryn Wright und hat unter anderem in Fachgesprächen versucht, verhaltensökonomische Konzepte auf das Feld Wirtschaft und Menschenrechte zu beziehen. Das Institut versteht die neue Publikation als weiteren Beitrag zur Öffnung des Themenfeldes Wirtschaft und Menschenrechte für neue Disziplinen und wissenschaftsbasierte Denkansätze.

Die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, die insgesamt 31 Leitlinien einzuhalten. Tatsächlich aber bestehen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte nach wie vor große menschenrechtliche Schutzlücken, die durch deutsche wie europäische Regulierungen der Lieferkette geschlossen werden sollen.

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