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UN: Migrant*innen haben Recht auf Schutz vor gewaltsamem Verschwindenlassen

Der UN-Ausschuss prüft die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens gegen gewaltsames Verschwindenlassen. © UN Photo/Loey Felipe

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Das Risiko für Migrant*innen und geflüchtete Menschen, auf dem Weg in ihr Zielland oder im Zielland selbst Opfer von gewaltsamen Verschwindenlassen zu werden, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Machen sich Angehörige auf die Suche, stoßen sie auf erhebliche Schwierigkeiten. Besonders kompliziert sind Aufklärung und Strafverfolgung über Grenzen hinweg.

Internationale Bemühungen zur Prävention und Aufklärung

Der UN-Ausschuss gegen Verschwindenlassen hat deshalb in seiner ersten Allgemeinen Bemerkung ausgearbeitet, wie Staaten diese Menschenrechtsverletzung verhindern können und zu ihrer Aufklärung beitragen müssen. Nichtregierungsorganisationen, Opferverbände und Rechtsexpert*innen aus allen Weltregionen sowie Vertreter*innen internationaler Organisationen bestätigten im Rahmen der Konsultationen, dass dies keineswegs ein Problem ist, das nur bestimmte Staaten betrifft.

Barbara Lochbihler, Mitglied des Ausschusses gegen Verschwindenlassen, hat die Arbeit an der Allgemeinen Bemerkung auf den Weg gebracht und als Berichterstatterin mit einer Kollegin koordiniert. „Die immer rigidere Migrationspolitik vieler Staaten, Einreiseverweigerungen und Pushbacks sowie zunehmend gefährlichere Migrationsrouten weltweit tragen dazu bei, dass immer mehr Migrant*innen gewaltsam verschwinden. Ihre besondere Situation macht sie noch verletzlicher, Opfer dieser Menschenrechtsverletzung zu werden.“

Der Ausschuss will mit der Allgemeinen Bemerkung die Staaten an ihre Verpflichtung erinnern, auch Migrant*innen vor dem Verschwindenlassen zu schützen. „Dafür müssen sie auch Angehörige bei der Suche nach verschwundenen Familienmitgliedern bestmöglich unterstützen und dabei noch besser zusammenarbeiten“, sagte Lochbihler. Dabei sind suchende Angehörige oft selbst Migrant*innen oder geflüchtete Menschen. Bei der Suche sind sie häufig mit Sprachbarrieren, Diskriminierung und bürokratischen Hürden konfrontiert. Daher sind koordinierte Such- und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der migrationsspezifischen Schwierigkeiten notwendig. „Wir wollen die Staaten mit unserer Allgemeinen Bemerkung darin unterstützen, ihre Verpflichtungen aus der Konvention umzusetzen, denn diese gelten auch im Kontext von Migration”, so Lochbihler.

Die Rolle des UN-Ausschusses gegen Verschwindenlassen

Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen überprüft die Umsetzung und Einhaltung des Internationalen Übereinkommens gegen das gewaltsame Verschwindenlassen. Er besteht aus zehn unabhängigen und ehrenamtlichen Expert*innen, die für vier Jahre gewählt werden. Sie prüfen – wie andere Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen – Staatenberichte und sprechen in Abschließenden Bemerkungen Empfehlungen an die Staaten aus, entscheiden über Individualbeschwerden und können unter bestimmten Voraussetzungen Besuche vor Ort durchführen. In Deutschland ist das Übereinkommen 2010 in Kraft getreten.

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