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Staatenberichtsprüfung Deutschlands vor den UN am 5./6.9. Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf dem Prüfstand

Die Monitoring-Stelle fordert unter anderem, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. © iStock/golubovy

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Wie steht es um die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland? Mit dieser Frage beschäftigt sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes am 5. und 6. September 2022 in Genf. Dann muss eine Delegation der deutschen Bundesregierung Rechenschaft darüber ablegen, was Deutschland unternommen hat, um die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland umzusetzen.

„Wir erhoffen uns von der Prüfung des deutschen Staatenberichts durch die Vereinten Nationen richtungsweisende Impulse, wie Deutschland bei der Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention noch besser werden kann", sagt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. Zwar habe sich seit Inkrafttreten der UN-KRK in Deutschland vor 30 Jahren vieles zum Positiven hin verändert. Dennoch fehlten immer noch wichtige Strukturen zur effektiven Durchsetzung der Kinderrechte: „Kinderrechte müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das hat der UN-Ausschuss der deutschen Bundesregierung schon 2015 dringend empfohlen.“ Zudem fordert die Monitoring-Stelle die Einrichtung einer wirkungsvollen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Kinderrechte, die das Regierungshandeln ressortübergreifend steuert.

„Wir brauchen eine bessere Datenerhebung und effektive Beschwerdestellen“

„Um die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland effektiv vorantreiben zu können, brauchen wir außerdem eine regelmäßige kinderrechtsbasierte Datenerhebung, die sichtbar macht, wie es um die Verwirklichung der einzelnen Rechte aus der Konvention steht. Und last but not least braucht es mehr effektive Beschwerde- und Anlaufstellen, an die sich Kinder und Jugendliche direkt wenden können“, so Kittel weiter. Mit den Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe, die mit dem Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetzes 2021 eingeführt wurden, sei Deutschland zwar ein gutes Stück vorangekommen. Solche Strukturen bräuchte es aber überall dort, wo Kinder und Jugendliche sind, beispielsweise im Gesundheitsbereich, in der Schule oder in der Kommune, etwa bei der Schulwegplanung.

Enge Begleitung der Staatenberichtsprüfung durch die deutsche Zivilgesellschaft

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts, deutsche Kinderrechtsorganisationen und das Netzwerk Kinderrechte haben beim UN-Ausschuss eigene Berichte zur Lage der Kinderrechte in Deutschland eingereicht und begleiten die Staatenberichtsprüfung vor Ort.

Die Staatenberichtsprüfung findet am

Montag, 5. September von 15.00 bis 19.00 Uhr und am

Dienstag, 6.September von 10.00 bis 15.00 Uhr statt.

Live-Übertragung: https://media.un.org/en/webtv/

Das Institut twittert live von der Staatenberichtsprüfung: twitter.com/DIMR_Berlin

Nach der Anhörung in Genf wird der UN-Ausschuss Ende September in „Abschließenden Bemerkungen“ Stellung zur Staatenberichtsprüfung nehmen und der Bundesregierung Empfehlungen zur besseren Verwirklichung der Kinderrechte an die Hand geben.

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wurde zuletzt 2014 überprüft. Deutschland hat die UN-KRK 1992 ratifiziert.

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