Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März mehr Schutz und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen.
„Wohnungslose Frauen sind in anderer Weise als wohnungslose Männer von Gewalt betroffen. Auf diese unterschiedlichen Gefährdungslagen müssen Bund, Länder und Gemeinden wirkungsvoll reagieren“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. „Der Staat ist verpflichtet, das Recht aller Menschen auf Schutz vor Gewalt sicherzustellen. Dabei muss er geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigen. Dazu verpflichtet das Grundgesetz, aber auch die Istanbul-Konvention des Europarats, die in Deutschland seit fünf Jahren gilt“, so Rudolf weiter. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen niedrigschwellige Beratung und Unterstützung für alle Frauen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind, sicherstellen. Sie müssen Notunterkünfte für wohnungslose Frauen sicher und bedarfsgerecht ausgestalten. Alle diese Angebote müssen flächendeckend vorgehalten und langfristig finanziert sein.“
Wohnungslosigkeit von Frauen kann bedeuten: Sie leben in Notunterkünften, auf der Straße oder sind bei Freunden und Bekannten untergekommen. Letzteres, die so genannte verdeckte Wohnungslosigkeit, ist insbesondere bei Frauen häufig. Sie sind dann besonders abhängig von den Menschen, bei denen sie unterkommen. Diese nutzen die Abhängigkeit aber oftmals – auch sexuell – aus. Diese Situationen und Gewalterfahrungen sind für wohnungslose Frauen keine Ausnahmen, sondern Alltag. Überschneiden sich mehrere Diskriminierungsmerkmale –etwa bei wohnungslosen älteren Frauen, wohnungslosen Frauen mit Behinderungen, wohnungslosen trans Frauen oder wohnungslosen Frauen mit Migrationsgeschichte – ist die Situation noch gravierender.
Alle wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft sind laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung sehr stark von Gewalt betroffen. Frauen erleben noch häufiger als Männer verbale Gewalt, etwa Beleidigungen, Beschimpfungen oder Drohungen. Sie erleben auch wesentlich häufiger sexualisierte Gewalt: Mehr als die Hälfte der befragten Frauen, die auf der Straße leben, berichtet von Belästigungen, Übergriffen oder Vergewaltigung.
Um die Europaratskonvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umzusetzen und geschlechtsspezifische Gewalt effektiv zu bekämpfen, braucht es belastbare und evidenzbasierte Daten. Mit dem „Bericht über die…
In this Parallel Report, the National CRPD Monitoring Mechanism highlights aspects of the implementation of the Convention that have proven problematic in Germany, and on which the UN Committee on the Rights of Persons with Disabilities (the Committee) should…
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