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Kinder und Kinderrechte in Corona-Zeiten stärker in den Mittelpunkt stellen

© DIMR/D. Ferenczy

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der parlamentarischen Debatte am 14. Mai über Kinderrechte in der Corona-Krise erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Die aktuelle Corona-Pandemie und die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen werden, treffen Kinder und ihre Familien in besonderem Maße. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass im Bundestag nun stärker über die Auswirkungen auf Kinder und ihre Rechte debattiert wird. Politik und staatliche Stellen müssen künftig stärker berücksichtigen, dass Kinder in Deutschland in sehr unterschiedlichen Lebenslagen mit unterschiedlichen Bedürfnissen leben. Aktuell werden viele Pauschalmaßnahmen getroffen. Eine solche ‚Mehrheitsorientierung‘ verstärkt bereits bestehende Benachteiligungen.

Die UN-Kinderrechtskonvention fordert von allen Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, die Meinungen und Ansichten von Kindern umfassend zu berücksichtigen. Die letzten Wochen haben erneut deutlich gemacht, wie schnell in solchen Prozessen ausschließlich über Kinder statt mit ihnen beraten und entschieden wird. Daher ist es wichtig, dass das Parlament diesen Punkt gegenüber der Regierung besonders stark macht.

In seiner aktuellen Stellungnahme spricht der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes elf kinderrechtsbasierte Handlungsempfehlungen aus. Unter anderem empfiehlt er, in Diskussionen über geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie die Meinungen von Kindern anzuhören und diese bei Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.“

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention hat eine deutsche Arbeitsübersetzung der Stellungnahme des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 8. April 2020 zur aktuellen Situation von Kindern in Corona-Zeiten veröffentlicht.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Gemäß Artikel 1 der Konvention gelten als Kinder alle Personen unter 18 Jahren – unter Berücksichtigung, dass Kinder entsprechend ihrem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand unterschiedliche Bedürfnisse haben.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den der Deutsche Bundestag im Februar 1992 mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen hat und der am 5. April 1992 für Deutschland völkerrechtlich in Kraft getreten ist. Sie gilt im Rang eines Bundesgesetzes.

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