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Kinder müssen bei der Entwicklung staatlicher Maßnahmen gehört werden

© DIMR/D. Ferenczy

· Pressemitteilung

Internationaler Kindertag am 1. Juni 2020

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund und Länder anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni auf, die UN-Kinderrechtskonvention, auch in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie, vollumfänglich zu berücksichtigen. „Eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde Kinder jetzt in Zeiten der Pandemiebekämpfung und zukünftig in ihren eigenen Rechten stärken und die Beachtung ihrer Interessen und Ansichten bei der Entwicklung aller staatlichen Maßnahmen verbessern“, so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung einer aktuellen Stellungnahme „Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie“.

„Das Recht auf Gesundheit, gemäß der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, ist ein ganzheitliches Konzept. Es definiert Gesundheit nicht nur als Abwesenheit von Krankheit und schließt auch andere für Kinder relevante Aspekte mit ein. Dazu zählen unter anderem auch Spiel und Freizeit sowie Kontakte zu anderen Kindern. Dieser ganzheitliche Ansatz darf bei den aktuellen Diskussionen um den Schutz der Gesundheit von Kindern nicht übersehen werden. Es ist gut, dass Bund und Länder Kinder jetzt stärker in den Blick nehmen. Sie sollten ihr Handeln aber systematisch an den Rechten von Kindern ausrichten und Kinder bei ihren Entscheidungen anhören“, so Kittel weiter.

Über 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland sind von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen betroffen.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland.

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