Rechte von Menschen mit Behinderungen in Berlin
Menschenrechtsinstitut begrüßt Verabschiedung des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes
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Pressemitteilung
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die am 16. September beschlossene Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes durch das Berliner Abgeordnetenhaus.
„Das neue Landesgleichberechtigungsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in Berlin“, stellt Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts fest. Das Gesetz greife die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vorbildlich auf. Die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf „angemessene Vorkehrungen“, also auf individuelle Unterstützungsleistungen, sei positiv hervorzuheben. Ebenso die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die Ausweitung der Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen, etwa durch die Einrichtung eines Partizipationsfonds, oder die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwelliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Zudem wird die Landesregierung im Gesetz verpflichtet, regelmäßig über den Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung ihrer Rechte zu berichten. Außerdem soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoringstelle überwacht werden.
„Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz nimmt Berlin im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein“, so Hübner. Damit die Umsetzung des Gesetzes gelingen kann, müsse die neue Landesregierung nun ausreichend Geld dafür zur Verfügung stellen. Hübner bedauert jedoch, dass das Gesetz keine Regelung zum Schulunterricht in Gebärdensprache oder anderen Kommunikationsformen mehr enthält. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention fordert deshalb die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, diesen Anspruch zeitnah im Schulgesetz und in entsprechenden Verordnungen abzusichern. Nur so könne das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf inklusive Bildung gewährleistet werden.
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Die Bundes-Länder müssen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Sie müssen einen Plan schreiben, wie sie das machen wollen.
Dieser Plan heißt Aktions-Plan. Die Monitoring-Stelle hat Ideen, wie man einen guten Aktions-Plan schreiben kann.
Dabei ist…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
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