Bundesregierung muss Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus aufgreifen
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Europäischen Tags des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma (2. August) erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Am 2. August 1944 ermordeten die Nationalsozialisten und ihre Helfer die im Lagerabschnitt B II e von Auschwitz-Birkenau verbliebenen etwa 4 000 Sinti und Roma in den Gaskammern. Mit Beginn der NS-Herrschaft wurden Sinti und Roma auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenideologie schrittweise entrechtet, ihrer Lebensgrundlagen beraubt und schließlich in Vernichtungslager deportiert oder in Massenerschießungen ermordet. Insgesamt fielen in Europa mehrere Hunderttausend Menschen dem Porajmos, dem Genozid an den Sinti und Roma, zum Opfer.
Im Nachkriegsdeutschland ging die Verleugnung der rassistischen Verfolgung mit der Fortsetzung staatlicher und nichtstaatlicher Diskriminierung von Sinti und Roma einher – wie etwa der Reproduktion rassistischer Stereotype in der Gesellschaft und der stigmatisierenden polizeilichen Erfassung.
Bis heute erleben Sinti und Roma alltäglich Diskriminierung. Die Erinnerung an die Opfer der grausamen Verfolgung muss verbunden sein mit dem Einsatz für die gleichen Rechte und mit dem Schutz vor Verfolgung, Hetze und Diskriminierung.
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus, die auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung eingesetzt wurde, hat dazu jüngst zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen. Der künftige Bundestag und die künftige Bundesregierung sollten diese Empfehlungen systematisch aufgreifen. Der im Bundestag diskutierte Bericht der Kommission, der auch in der Öffentlichkeit auf große Zustimmung gestoßen ist, enthält zahlreiche Empfehlungen für Maßnahmen gegen Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti und Roma auf der Ebene des Bundes und der Länder.“
Die Strategie 2024–2028 stellt die Aufgaben vor, denen sich das Institut gemäß seinem Auftrag zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in und durch Deutschland in den kommenden Jahren vorrangig widmen wird:
Aufgabe 1: Die Gleichheit aller Menschen…
The Strategy 2024-2028 presents the tasks that the Institute will prioritise in the coming years in accordance with its mandate to promote and protect human rights in and through Germany:
Task 1: Advocating for the equality of all people and strengthening…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.