Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, die Weichenstellungen für ein inklusives Gesundheitssystem rasch vorzunehmen.
„Menschen mit Behinderungen sind besonders auf medizinische Unterstützung angewiesen, können sie aber oft nicht in Anspruch nehmen, weil Arztpraxen nicht barrierefrei sind“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Das Gesundheitswesen müsse inklusiver und barrierefreier werden – und zwar flächendeckend. Das umfasse nicht nur den Abbau von physischen Barrieren, sondern auch von kommunikativen Hürden, etwa für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. „Wer im Gesundheitsbereich arbeitet, muss die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen kennen und auf sie eingehen können. Weil das vielerorts nicht der Fall ist, sind Aus- und Weiterbildungsangebote für medizinisches Personal dringend notwendig,“ so Schlegel.
Das Institut fordert deshalb die zügige Entwicklung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“. Damit der Aktionsplan tatsächlich Verbesserungen bewirken kann, müssen Menschen mit Behinderungen aktiv an seiner Erstellung beteiligt werden. „Das Bundesgesundheitsministerium sollte die Expertise von Menschen mit Behinderungen bei der Erstellung des Aktionsplans von Anfang an einbeziehen“, fordert Schlegel.
Laut Bundesteilhabebericht 2021 sind lediglich 21 Prozent der Arztpraxen für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, zugänglich und nur 13 Prozent erfüllen mindestens ein weiteres Kriterium der Barrierefreiheit wie höhenverstellbare Untersuchungsmöbel oder barrierefreie Sanitäranlagen. Ein Überblick über die Barrierefreiheit von Arztpraxen auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich definierten Kriterienkatalogs, der alle Arten von Beeinträchtigungen berücksichtigt, fehlt bislang.
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