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COP27: Staaten müssen ihre Ambitionen beim Klimaschutz deutlich erhöhen

Was die Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens bisher für den Klimaschutz tun, reicht nicht aus. © iSock/Heiness

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Das Pariser Klimaabkommen ist eindeutig: Maßnahmen gegen den Klimawandel sollen an den Menschenrechten ausgerichtet werden. Dies sollte entsprechend die Maßgabe für die Verhandlungen der Vertragsstaaten auf der 27. Klimakonferenz (COP27) im ägyptischen Scharm El-Scheich vom 6. bis 18. November 2022 sein.

Was die Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens bisher für den Klimaschutz tun, reicht nicht aus. Dahingehend war die Botschaft des Weltklimarats im Frühjahr 2022 deutlich: Es braucht eine radikale und sofortige Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase, um die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad – so wie es das Pariser Klimaabkommen vorsieht – einzudämmen. Der Ausstoß von Treibhausgasen muss bis 2030 weltweit um 43 Prozent gesenkt werden. Gelingt dies nicht, wird es erhebliche Folgewirkungen für Mensch und Natur in allen Regionen der Erde geben: noch intensivere Hitzewellen, vermehrte Dürren, öfter auftretende und intensivere Starkregen-Ereignisse und Überschwemmungen.  

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fasst in seiner kurzen Stellungnahme die wichtigsten menschenrechtlichen Anliegen für die COP27 zusammen und gibt entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung: Staaten müssen ihre auf der COP26 eingegangenen Verpflichtungen erfüllen und ihre nationalen Klimaziele für 2030 überarbeiten und höher stecken. Auch die Anpassung an den Klimawandel muss mehr berücksichtigt werden. Die Vertragsstaaten sollten sich auf ein ambitioniertes globales Anpassungsziel einigen, das die Bedeutung der Menschenrechte für die Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen hervorhebt. Und letzlich müssen die Voraussetzungen für eine wirksame Beteiligung aller nicht staatlichen Akteure auf der COP27 gegeben ein. Zugangsbeschränkungen und andere Bedingungen, die die Teilnahme vieler zivilgesellschaftlicher Vertreter*innen auf der COP26 in Glasgow behindert haben, dürfen nicht erneut vorkommen. Dafür tragen die Vertragsstaaten und das UNFCCC-Klimasekretariat der Vereinten Nationen eine Verantwortung. 

Staaten sind menschenrechtlich verpflichtet, die auf ihrem Territorium lebenden Menschen vor den Konsequenzen des Klimawandels zu schützen. Dazu gehört, dass sie den Ausstoß von Treibhausgasen ambitioniert senken. So leisten sie einen Beitrag, das 1,5 C°-Ziel des Pariser Abkommens zu halten und die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen zu begrenzen.  

Dazu gehört auch, dass Staaten die aktuellen und kommenden Auswirkungen des Klimawandels so angehen, dass die Menschenrechte geschützt werden. Sie dürfen durch ihre Klimapolitik und -maßnahmen nicht dazu beitragen, dass Menschen ihre Rechte nicht mehr ausüben können, zum Beispiel den Zugang zu Wasser oder zu angemessenem Wohnraum verlieren. Sie müssen auch vor den negativen Auswirkungen der Handlung Dritter schützen, beispielsweise von Unternehmen.

Die Bundesregierung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven Klimapolitik leisten, indem sie sich gegenüber den anderen Vertragsstaaten für eine menschenrechtsbasierte Umsetzung des Pariser Abkommens stark macht.

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