Die Folgen des Klimawandels sind auch in Deutschland zunehmend spürbar: Extremwetterereignisse wie Hitze, Dürren und Starkregen treten häufiger auf. Sie kosten Menschenleben, wirken sich negativ auf die menschliche Gesundheit aus und führen zu Schäden an Wohngebäuden und Infrastruktur. Deutschland ist grund- und menschenrechtlich dazu verpflichtet, die auf seinem Territorium lebenden Menschen vor den Konsequenzen des Klimawandels zu schützen. Dazu gehört, dass Deutschland die aktuellen und kommenden Auswirkungen des Klimawandels so angeht, dass die Rechte besonders betroffener Bevölkerungsgruppen geschützt werden
Anfang April veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) den Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Das Gesetz soll zu einer vorsorgenden, risikobasierten Anpassung an den Klimawandel in Deutschland beitragen. Es soll einen verbindlichen Rahmen schaffen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes sowie die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BMUV eine Stellungnahme eingereicht.
Betroffene und benachteiligte Bevölkerungsgruppen in den Blick nehmen
Die Stellungnahme des Instituts würdigt und analysiert den Referentenentwurf und empfiehlt Nachbesserungen insbesondere mit Blick auf: die staatlichen menschenrechtlichen Schutzpflichten hinsichtlich der negativen Auswirkungen des Klimawandels, vor allem für bereits benachteiligte Bevölkerungsgruppen; die Prävention von negativen menschenrechtlichen Auswirkungen von Klimaanpassungsmaßnahmen durch Risiko- und Folgeabschätzungen; die sinnvolle Beteiligung von Bevölkerungsgruppen, die bereits benachteiligt und besonders vom Klimawandel betroffen sind, sowie von Bevölkerungsgruppen, die direkt von Anpassungsmaßnahmen betroffen sind.
Die Stellungnahme zum Anfang April 2023 veröffentlichten Referentenentwurfs für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) würdigt und analysiert den Entwurf und empfiehlt Nachbesserungen.
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