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Bekämpfung von Rassismus in Deutschland ganz oben auf die politische Agenda setzen

© UN Photo/Loey Felipe

· Pressemitteilung

Berlin. Zur Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD-Ausschuss) am 23./24. November 2023 in Genf erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Das Institut erhofft sich vom CERD-Ausschuss klare Signale, damit die Bekämpfung von Rassismus in Deutschland ganz oben auf die politische Agenda gesetzt wird. Die Bundesregierung sollte die Empfehlungen des Ausschusses für die weitere Umsetzung der UN-Antirassismus-Konvention (ICERD) in Deutschland aufgreifen, insbesondere, um den Schutz für Betroffene von Rassismus zu verbessern.

Das Institut hat dem CERD-Ausschuss im Rahmen der Staatenberichtsprüfung Deutschlands einen eigenen Bericht (Parallelbericht) vorgelegt, in dem es kritische Aspekte in Deutschland anspricht. Der Bericht des Instituts konzentriert sich auf sechs Bereiche.

Das Institut setzt sich für die lang überfällige Reform des Allgemeinen Gleichheitsgesetzes (AGG) ein, die die Empfehlungen internationaler Kontrollgremien aufnehmen und die rechtlichen und praktischen Probleme lösen soll, die sich bei der Anwendung des AGG in der aktuellen Fassung zeigen. Außerdem sollte Deutschland auch künftig die Finanzierung der Beratungsstruktur im Bereich Antidiskriminierung sicherstellen.

Das Institut weist den Ausschuss außerdem in seinem Bericht auf die Gefährlichkeit der AfD für die freiheitlich demokratische Grundordnung hin, da die AfD auf deren Beseitigung abzielt. Insbesondere lehnt sie die Gleichheit aller Menschen ab und greift damit die Menschenwürde als das Fundament des Grundgesetzes an. Die Antragsberechtigten (Bundesregierung, Bundesrat und der Bundestag) sollten sich auf einen etwaigen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten, um jederzeit handlungsfähig zu sein.

Ein weiteres Thema des Berichts ist die Verbesserung des Schutzes vor rassistischer Diskriminierung durch die Polizei. Hier sieht das Institut Handlungsbedarf in den Bereichen der Gesetzgebung, der Aus- und Fortbildung und im Bereich Polizeibeschwerdestellen. Das Institut schlägt vor, die Regelungen im Bundespolizeigesetz, die anlasslose Kotrollen im Grenzbereich, aber auch an Bahnhöfen und Zügen im Inland ermöglichen (§§ 22 Abs. 1a, 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG) und zu racial profiling führen, zu streichen. Menschenrechtsbildung und das Wissen über Rassismus sollten zudem fester Bestandteil der Curricula für die polizeilichen Aus- und Fortbildung in Bund und Ländern werden. Außerdem schlägt das Institut vor, unabhängige Polizeibeschwerdestellen auf Bundes- und Länderebene einzurichten und sie so mit Kompetenzen und Ressourcen auszustatten, dass sie Beschwerden über rassistische Diskriminierung effektiv nachgehen können.

Der Bericht beschäftigt sich weiterhin mit den negativen menschenrechtlichen Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit deutscher Unternehmen entlang internationaler Lieferketten. Die meisten Unternehmen beziehen Rohstoffe oder Arbeitskraft aus Ländern des Globalen Südens. Negative menschenrechtliche Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns betreffen dort besonders häufig nicht-weiße Menschen.

Der Bericht widmet sich außerdem der prekären Arbeits- und Lebenssituation von Migrant*innen, die in Deutschland in bestimmten Branchen wie der häuslichen Pflege, Transportindustrie oder der Landwirtschaft arbeiten. Das Institut empfiehlt dem Ausschuss, Deutschland erneut zu empfehlen, die Konvention zu den Rechten von Wanderarbeitnehmer*innen zu ratifizieren, um Schutzlücken für sie zu schließen.

Die letzte Überprüfung Deutschlands fand 2015 statt – damals mahnte der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung unter anderem eine Evaluierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an und den Ausbau von nichtstaatlichen und staatlichen Antidiskriminierungsstellen. Während Deutschland einigen der Empfehlungen nachkam, wurden mehrere der Empfehlungen bisher nicht umgesetzt. Das Institut regt deshalb die Einführung eines Mechanismus an, der die Umsetzung der Empfehlungen evaluiert und beobachtet.“

Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (UN-Antirassismus-Konvention) wurde am 21.12.1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Für Deutschland trat es am 15.06.1969 in Kraft. Seitdem muss Deutschland regelmäßig Staatenberichte über Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention vorlegen. Die Diskussion mit der deutschen Staatendelegation und die Kommentierung der Berichte erfolgt durch den UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD). Dieser gibt in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ Empfehlungen zu einer besseren Umsetzung in Deutschland. Mit „Parallelberichten“ können Nationale Menschenrechtsinstitutionen wie das Institut und Nichtregierungsorganisationen dem Ausschuss Informationen für die Prüfung der Umsetzung der Konvention in Deutschland zur Verfügung stellen.

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