10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2019
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Pressemitteilung
Menschenrechtsinstitut fordert „Pakt für inklusive Bildung“
Berlin. Anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Valentin Aichele:
„Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in Deutschland immer noch nicht die Regel. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, die in Sonder- und Förderschulen unterrichtet werden, ist in den letzten Jahren nur geringfügig gesunken. Die Politik muss endlich die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung schaffen.
Mit einem ‚Pakt für Inklusion‘ könnte der Bund die Länder langfristig beim Aufbau der inklusiven Schule unterstützen und einen entscheidenden Anstoß für den flächendeckenden Ausbau eines inklusiven Bildungssystems geben. Gut gemachte inklusive Bildung kommt allen zugute, Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie Hochbegabten.
Es ist Aufgabe der Bundesländer, Gesamtkonzepte zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems auszuarbeiten, die konkrete Maßnahmen und zeitliche Vorgaben enthalten. Das bedeutet auch, personelle wie finanzielle Ressourcen umzuschichten.
Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sollte Hand in Hand mit der schrittweisen Abschaffung der Sonderschulen gehen. Die Aufrechterhaltung eines Sonderschulsystems neben der Regelschule ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
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