Publikationen
Stellungnahme

Ein Tatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens im deutschen Strafrecht

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts am 31. Januar 2024

Anläßlich der Anhörung des Rechtsausschusses zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts am 31. Januar 2024 nimmt das Institut Stellung zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts“. Der Entwurf sieht unter anderem vor, einen Paragraphen 234b („Verschwindenlassen von Personen“) in das deutsche Strafgesetzbuch einzufügen. Das Institut begrüßt, dass der neue Paragraph 234b den Kernbereich des Verschwindenlassens erfasst, wie ihn das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen definiert hat. In Randbereichen bestehen nach wie vor Deckungslücken zur Konvention, die einer Detailprüfung unterzogen werden sollten.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechtsstaat
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 233 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-91620-2
Seiten: 7
Erschienen: 01/2024

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