Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Wir sind das Institut für Menschenrechte.
Auch Menschen mit Behinderung sollen unsere Internet-Seite gut nutzen können.
Dafür gibt es Regeln im Gesetz.
Die Gesetze heißen:

  • Behindertengleichstellungs-Gesetz
  • BITV 2.0. Das ist kurz für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.

Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Was ist schon barrierefrei?
  • Was ist nicht barrierefrei?
  • Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?

Die Erklärung gilt für die Internet-Seite:
www.institut-fuer-menschenrechte.de

Welche Regeln für Barriere-Freiheit halten wir ein?

  • Regeln aus der BITV 2.0.
    BITV 2.0 ist kurz für:
    Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
  • Regeln aus der WCAG.
    Das ist eine englische Abkürzung.
    Auf Deutsch heißt das: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
  • Regeln für valides CSS und für validen HTML-Code.
    Das sind Regeln für die Programmierer von Internet-Seiten.

Was ist nicht barrierefrei?

Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.

Das heißt: Vorlese-Programme können diese PDF-Dateien nicht vorlesen.
Wir schreiben bei diesen PDF-Dateien dazu,
dass sie nicht barrierefrei sind.
Wir können leider alte PDF-Dateien nicht neu machen.
Und manche PDF-Dateien sind nicht von uns.
Wir können diese PDF-Dateien leider auch nicht ändern.

Einige Videos und Beiträge zum Hören haben keine Untertitel.

Unsere Videos sind auf der Internet-Seite YouTube.
Die Videos haben Untertitel.
Ein Computer hat diese Untertitel gemacht.
Das nennt man automatische Untertitel.
Vielleicht gibt es Fehler in diesen Untertiteln.

Haben Sie Probleme oder Barrieren auf der Internet-Seite gefunden?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an:
web(at)institut-fuer-menschenrechte.de  

Gibt es keine gute Lösung für Ihr Problem?

Gibt es keine gute Lösung für Ihr Problem?
Dann können Sie sich beschweren.
Es gibt eine Schlichtungsstelle für die Beschwerden.
Der Name ist:
Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen (BGG).
Die Schlichtungsstelle kümmert sich bei Streit zwischen:

  • Menschen mit Behinderung und
  • öffentlichen Stellen des Bundes.
    Das sind zum Beispiel Ministerien und einige Stiftungen.

Die Schlichtungsstelle sucht eine Lösung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht gehen.

Sie müssen nichts für die Schlichtungsstelle bezahlen.
Sie brauchen keinen Anwalt oder Anwältin.

Mehr Infos zur Schlichtungsstelle finden Sie hier:
Behindertenbeauftragter: Herzlich willkommen bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Zum Beispiel:
Was müssen Sie für eine Beschwerde tun?
Die Infos gibt es auch in Gebärden-Sprache und in Leichter Sprache.

Wie erreichen Sie die Schlichtungsstelle?

Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de 

Telefon: 030 185 272 805

Fax: 030 185 272 901

Sie können sich auch mit einem Formular im Internet beschweren:
Online-Formular

Beschweren in Gebärdensprache

Gehörlose Menschen können sich auch
in Gebärdensprache beschweren.
Sie müssen dann ein Video aufnehmen.
Dafür gibt es das Programm SQAT.
Hier finden Sie eine Anleitung für Beschwerden mit SQAT:
SQAT-Service in Gebärdensprache

Infos für Besucher und Besucherinnen

Sie können das Institut für Menschenrechte in Berlin besuchen.
Das ist barrierefrei:

  • Es gibt einen Behinderten-Parkplatz vor dem Gebäude.
  • Alles ist eben. Es gibt keine Tür-Schwellen im Gebäude.
  • Es gibt einen Fahrstuhl.
  • Es gibt eine Toilette für Rollstuhl-Fahrer und
    Rollstuhl-Fahrerinnen.
  • Die Eingangs-Türen öffnen sich automatisch.
  • Es gibt einen Computer für Menschen mit Sehbehinderung.

Computer für Menschen mit Sehbehinderung

In der Bibliothek ist ein Computer
für Menschen mit Sehbehinderung.

  • Man kann die Schrift vergrößern.
    Dafür gibt es das Programm Zoomtext.
    Das Programm kann Texte auch vorlesen.
  • Es gibt eine Lampe, die nicht blendet.
  • Der Bildschirm ist groß.
    Man kann den Bildschirm bewegen.
  • Es gibt eine Großschrift-Tastatur.
    Die Buchstaben sind größer als bei anderen Tastaturen.
  • Es gibt Kopfhörer.
  • Man kann die Höhe vom Tisch verändern.
  • Der Computer arbeitet mit Windows 10.
    Man kann alle Microsoft Office Programme nutzen.
    Zum Beispiel die Programme Word und Excel.

Sie können mit dem Computer ins Internet.
Oder Sie können im Computer Zeitschriften und Bücher lesen.
Sie können nach Büchern aus der Bibliothek suchen.
Es gibt auch Bücher in Leichter Sprache.

Brauchen Sie Hilfe?

Dann helfen wir Ihnen gerne.
Sagen Sie dann vor Ihrem Besuch Bescheid,
welche Hilfe Sie brauchen.

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