Berlin. Anlässlich der Ereignisse in Afghanistan erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Die Machtübernahme der Taliban erfüllt uns mit Entsetzen. Gerade auch Menschen, die sich für die Menschenrechte in Afghanistan eingesetzt haben, müssen um ihr Leben fürchten, Frauen ganz besonders. Diese Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger haben jahrelang unter höchstem persönlichem Risiko in zivilgesellschaftlichen Organisationen und in der Unabhängigen Menschenrechtskommission Afghanistans die Menschenrechte, die universelle Werte der Weltgemeinschaft, verteidigt. Jetzt brauchen sie dringend den Schutz der internationalen Gemeinschaft.
Wir haben uns deshalb mit der dringenden Bitte an die Bundesregierung gewandt, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um einer Anzahl von besonders gefährdeten afghanischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen und sie damit vor dem sicheren Tod zu retten. Die Glaubwürdigkeit des Einsatzes der westlichen Welt für Menschenrechte steht auf dem Spiel.“
Das Institut hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Die Regelungen ermöglichen schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1…
Die Analyse arbeitet heraus, welche Anpassungen im nationalen Recht erforderlich sind, um die Europaratskonvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vollumfänglich umzusetzen. Aktuell bestehen Schutzlücken in Bezug auf Betroffene…
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