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Innenministerkonferenz Menschenrechtsinstitut fordert erneuten Abschiebungsstopp nach Syrien

© Erich Westendarp/pixelio.de

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der vom 16. bis 18. Juni tagenden Innenministerkonferenz der Länder erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Auf der letzten Innenministerkonferenz im Dezember 2020 wurde der seit 2012 geltende Abschiebungsstopp nach Syrien nicht mehr verlängert. Damit sind Abschiebungen nach Syrien wieder möglich. In dieser Woche berät die Konferenz nun gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium darüber, wie sich Abschiebungen nach Syrien praktisch umsetzen lassen.

Auch zehn Jahre nach Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien drohen landesweit schwere Menschenrechtsverletzungen seitens des syrischen Regimes, aber auch seitens anderer Gruppierungen. Immer wieder kommt es zu willkürlicher Gewalt aufgrund aufflammender Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Konfliktparteien sowie zu Folter und Misshandlungen. Die humanitäre und wirtschaftliche Situation der Menschen in Syrien verschlechtert sich zunehmend, sodass die persönliche Sicherheit und ein menschenwürdiges Existenzminimum für einen großen Teil der Bevölkerung nicht gewährleistet sind. Sichere Gebiete innerhalb Syriens, die Schutz und eine stabile Perspektive bieten, gibt es nicht.

In der öffentlichen Debatte wird häufig suggeriert, dass für bestimmte Personen, die als Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben oder die öffentliche Sicherheit in Deutschland angesehen werden, bei der Abschiebung andere Maßstäbe angewandt werden können.

Eine Abstufung bei der Gefahrenprognose für bestimmte Gruppen wie Gefährder oder Straftäter ist jedoch völkerrechtlich unzulässig. Solange sich die Lage nicht langfristig und flächendeckend verbessert, droht jeder Einzelnen und jedem Einzelnen eine Verletzung von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und damit ein Verstoß gegen das Refoulement-Verbot (Verbot der Zurückweisung).

Das Refoulement-Verbot entspringt dem in Art. 3 EMRK verankerten Folterverbot und untersagt Abschiebungen in Länder, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Seine absolute Geltung ist eine Errungenschaft des Völkerrechts und Ausdruck der im Grundgesetz verankerten Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Die Diskussion um Abschiebungen führt zu einer tiefen Verunsicherung aller Menschen, die in Deutschland Zuflucht vor Verfolgung und Krieg gesucht und gefunden haben. Dies gilt nicht nur für Geflüchtete aus Syrien, sondern auch für Menschen aus anderen Kriegs- und Krisengebieten.

Wenn Abschiebungen rechtlich nicht vertretbar oder praktisch nicht durchführbar sind, sollte dieser Tatsache durch einen generellen Abschiebungsstopp Rechnung getragen werden.“

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