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Gute Politik für Kinderrechte - jetzt! 30 Jahre UN-KRK in Deutschland

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· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklärt die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Claudia Kittel:

„Wir brauchen in Deutschland eine gute Politik für Kinderrechte, verbunden mit Maßnahmen, die die Entschlossenheit der Regierung und des Parlaments zur Verwirklichung der Rechte für alle Kinder und Jugendlichen deutlich macht.

Gerade in dieser Zeit blicken wir mit großer Anteilnahme auf die Situation in der Ukraine und die vielen Kinder und Jugendlichen sowie Familien auf der Flucht. Deutschland steht vor großen Aufgaben, nicht nur hinsichtlich eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Hilfsangeboten, zu Kita oder Schule für alle geflüchteten Kinder in Deutschland. Auch die anhaltende Pandemie und deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche sowie die steigenden Lebensunterhaltungskosten, die gerade einkommensschwächere Familien betreffen, gilt es zu bewältigen.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte erwartet zum Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention ein klares Bekenntnis zur vollumfassenden Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Die Umsetzung ist eine staatliche Verpflichtung.

Dies erfordert ein koordiniertes Regierungshandeln auf allen Ebenen. Hierzu gehören Kinderbeauftragte auf Landesebene, Beteiligungs- und unabhängige Beschwerdemechanismen für Kinder und Jugendliche überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten, sowie ein breit angelegtes Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.“

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die besonderen Schutz-, Fürsorge-, und Beteiligungsrechte von Kindern formuliert. Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist der Vertrag am 5. April 1992 für Deutschland völkerrechtlich in Kraft getreten. Verträge, die durch das Zustimmungsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG in die nationale Rechtsordnung transformiert werden, haben innerstaatliche Geltung und den Rang eines einfachen Bundesgesetzes.

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