Der Ruf nach einem international anerkannten Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt wurde gehört. Am 8. Oktober 2021 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution, die das Recht auf eine gesunde Umwelt nun als grundlegendes Menschenrecht anerkennt. Auch Deutschland stimmte für die Resolution. Zu den Befürworter_innen einer internationalen Anerkennung zählten schon seit Längerem der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt, der UN-Kinderrechtsausschuss, das UN-Umweltprogramm, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Umwelt- und Menschenrechtsbereich.
„Die Resolution gibt den Maßstab für das Handeln der Staatengemeinschaft vor. Die Staaten müssen die Situation von Menschen verbessern, die von den negatives Auswirkungen des Klimwandels und der Umweltverschmutzung besonders betroffen sind“, sagte Nina Eschke, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte. „Die zukünftige Bundesregierung sollte sicherstellen, dass das nun anerkannte Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt auch Wirkung in Deutschland entfaltet. So sollten beispielsweise alle relevanten nationalen Akteur_innen, einschließlich der Zivilgesellschaft, bei der Entwicklung entsprechender Programme und der Gesetzgebung einbezogen werden“, so Eschke weiter.
In einer aktuellen Stellungnahme zeichnet das Deutsche Institut für Menschenrechte den bisherigen Stand der Verankerung des Rechts auf eine gesunde Umwelt nach und stellt die Argumentationen von Befürworter_innen und Skeptiker_innen einer internationalen Anerkennung des Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt dar.
Neues UN-Sondermandat zu Klimawandel
Während seiner Sitzung schuf der UN-Menschenrechtsrat auch die neue Position eine_r Sonderberichterstatter_in zu Klimawandel und Menschenrechten. Der_die neuen Mandatsträger_in soll unter anderem die menschenrechtlichen Auswirkungen des Klimawandels identifizieren und anhand von guten staatlichen Praktiken aufzeigen, wie Klimamaßnahmen an den Menschenrechten ausgerichtet werden können.
Die Stellungnahme zum Anfang April 2023 veröffentlichten Referentenentwurfs für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) würdigt und analysiert den Entwurf und empfiehlt Nachbesserungen.
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