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Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt dringend notwendig

„Ein umfassendes, niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies Hilfesystem ist für die Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt von besonderer Bedeutung“. © DIMR/B. Dietl

· Pressemitteilung

Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar fordert die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte den bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland.

„Ein umfassendes, niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies Hilfesystem ist für die Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt von besonderer Bedeutung“, erklärt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. „Bundesweit fehlen rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern. Dieser Befund ist alarmierend, da aktuelle Statistiken wie das Bundeslagebild Häusliche Gewalt belegen, dass die Zahl der Anzeigen im Laufe der letzten fünf Jahre angestiegen ist. Insbesondere vulnerable Betroffene wie Frauen mit Behinderungen oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus stoßen auf große Hürden beim Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten.“

Nach der Istanbul-Konvention müssen Bund, Länder und Kommunen ein flächendeckendes Angebot an Unterstützungs- und Hilfsleistungen wie beispielsweise Fachberatungsstellen und Frauenhäuser sicherstellen. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt widmet sich daher dieses Jahr schwerpunktmäßig dem Thema „Zugang zu Schutz und Beratung“ und wird hierzu im Rahmen ihrer Datenerhebung bei allen Bundesländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft Daten erheben. Erste Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen des ersten Periodischen Berichts 2024 veröffentlicht werden.

Die Bundesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode vorgenommen, das Hilfesystem weiter auszubauen. Dazu gehört die bundesrechtliche Absicherung des Rechts auf Schutz vor Gewalt, ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern, sowie ein bedarfsgerechter Ausbau des Hilfesystems. „Wir begrüßen dieses Vorhaben mit Blick auf den dringenden Handlungsbedarf sehr und plädieren für eine zügige Umsetzung entsprechend den Vorgaben aus der Istanbul-Konvention“, so Tanrıverdi. „Damit würde Deutschland auch eine zentrale Empfehlung der Expert*innengruppe des Europarats (GREVIO) umsetzen.“

Am 1. Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) in Deutschland in Kraft. Das war ein wichtiger Schritt für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland. Die Konvention verpflichtet alle staatlichen Stellen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.

Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.

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