Vereinte Nationen: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung des Sozialpakts in Deutschland

Ratifikation des Sozialpakts

Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte am 17. Dezember 1973 ratifiziert. Der Pakt trat am 3. Januar 1976 in Kraft (BGBl 1973 II, S. 1659).

Die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Sozialpakt wurde in der Bundestagssitzung vom 10. November 2022 beschlossen. Mit dem Gesetz zum Fakultativprotokoll (BGBl. 2023 II Nr. 4 vom 12.01.2023) wird in Deutschland ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt, das Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen die Möglichkeit eröffnet, Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) vor dem UN-Ausschuss anzuzeigen und bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe und Entschädigung von Deutschland zu verlangen. Nicht ins Gesetz aufgenommen wurden das Staatenbeschwerdeverfahren und das Untersuchungsverfahren.

Die Beitrittsurkunde der Bundesrepublik Deutschland wurde am 20. April 2023 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das Fakultativprotokoll trat in Deutschland am 20. Juli 2023 in Kraft (BGBl. 2023 II Nr. 143 vom 30.05.2023).

Meldung des DIMR: Neue Information über das Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt

Aktuelles Staatenberichtsverfahren

7. Staatenbericht

Der 7. Staatenbericht war im Oktober 2023 fällig und wurde beim Ausschuss eingereicht.

7. Staatenbericht: List of Issues

Die tagungsvorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses (Pre-sessional Working Group) wird die Liste mit Fragen (List of issues) für die Staatenberichtsprüfung in 2025 erstellen.

Seit der Ratifizierung des Sozialpakts durch Deutschland wurden sechs Staatenberichte überprüft.
Der aktuelle 7. Staatenbericht wurde am 21. Dezember 2023 beim Ausschuss eingereicht.
Auf dieser Seite finden Sie kurze Informationen sowie Links zu den Dokumenten zum 7. und 6. Staatenberichtsverfahren.

6. Staatenberichtsverfahren

6. Staatenbericht

Der 6. Staatenbericht war im Juni 2016 fällig. Er wurde Mitte Februar 2017 beim Ausschuss eingereicht.

6. Staatenbericht: List of Issues

Die tagungsvorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses hat im Oktober 2017 eine Liste mit Fragen (List of issues) für die Staatenberichtsprüfung erarbeitet.

6. Staatenbericht: Eingabe des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das DIMR hat im August 2017 eine Eingabe eingereicht mit Themenvorschlägen für die List of Issues.

6. Staatenbericht: Eingaben und Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen

16 zivilgesellschaftliche Organisationen haben Parallelberichte für die Staatenberichtsprüfung eingereicht. Die Berichte sind in englischer Sprache dokumentiert auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte.

6. Staatenbericht: Berichtsprüfung

Die Berichtsprüfung fand am 25. September 2018 während der 64. Sitzung des Ausschusses in Genf statt.

Ein Video der Überprüfung kann im UN Web TV Archiv angesehen werden

6. Staatenbericht: Abschließende Bemerkungen (Concluding Observations)

Die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zur Staatenberichtsprüfung wurden am 27. November 2018 in der endgültigen Fassung veröffentlicht.

6. Staatenbericht: Follow-up

Zu den Themen: Situation älterer Menschen in der Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen hatte der Ausschuss einen „dringlichen“ Zwischenbericht innerhalb von 24 Monaten angefordert. Der Bericht wurde im Oktober 2020 eingereicht.

Fälligkeit des nächsten Berichts

Der 7. Staatenbericht war zum 31. Oktober 2023 fällig. Er wurde am 21. Dezember 2023 beim Ausschuss eingereicht.

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