he UN Convention on the Rights of the Child (UNCRC) is applicable law in Germany. Germany has committed itself to register every child immediately after birth. Your child must be entered into the Birth Registry (Geburtenregister) in order for you to register your newborn child at the Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) and so that it can have access to medical examinations and other services in Germany.
Topic(s):
Asyl und Migration,
Kinderrechte
Publisher: Deutsches Institut für Menschenrechte, Berliner Hebammenverband, Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
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(PDF,
141 KB)
Number of pages: 1
Publishing date:
07/2016
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