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Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Informationen zur Behindertenrechtskonvention (CRPD)


Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland


Allgemein

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO.
In Kraft getreten am 03.05.2008.


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Vertragstext

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (PDF, 137 KB, nicht barrierefrei)

Convention on the Rights of Persons with Disabilities (PDF, 107 KB, nicht barrierefrei)

"Schattenübersetzung" des Netzwerks Artikel 3 e.V.
Korrigierte Fassung der zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmten Übersetzung - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (RTF, 194 KB, barrierefrei)

Den deutschen Text der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es in Gebärdensprache und als Sprachausgabe auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gebärdensprachfilme (DGS) zur UN-Behindertenrechtskonvention und Sprachausgabe

Der deutsche Text der UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache

Der englische Text der UN-Behindertenrechtskonvention in "Easy read" Fassung
Equality and Human Rights Commission: The United Nations Convention on the Rights of People with Disabilities - What does it mean for you? Easy read. (PDF, 2,2 MB)


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Fakultativprotokoll (Optional Protocol)

sieht die Schaffung eines quasi-gerichtlichen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene vor. Nach Ausschöpfung nationaler Rechtsbehelfe können betroffene Personen ihr menschenrechtliches Anliegen vor das internationale Fachgremium bringen, das anschließend über diese Beschwerde entscheidet.

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen S. 35-45. (PDF, 47 KB, nicht barrierefrei)

Optional Protocol to the Convention on the Rights of Persons with Disabilities


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Stand der Ratifizierung (Status of Ratification)

Konvention: United Nations Treaty Collection

Fakultativprotokoll: United Nations Treaty Collection


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Fachausschuss (Treaty Body)

Die Kontrolle der Umsetzung des Vertrages, die Prüfung der Staatenberichte und die Behandlung von Individualbeschwerden nach dem Fakultativprotokoll des Übereinkommens erfolgt durch den Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Committee on the Rights of Persons with Disabilities - CRPD

Secretariat for the Convention on the Rights of Persons with Disabilities


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Berichtsmodus

2 Jahre nach Inkrafttreten (Initial report), dann alle 4 Jahre (Periodical reports).


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Individualbeschwerdeverfahren (Individual Complaints)

nach dem Fakultativprotokoll der Konvention.

Es liegen noch keine Individualbeschwerden vor.


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Allgemeine Bemerkungen (General Comments)

Es wurden noch keine General Comments veröffentlicht.


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Informationen für Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Netzwerk Artikel 3 e.V.


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Literatur zur Behindertenrechtskonvention (CRPD) in der Bibliothek des DIMR

Publikationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

Valentin Aichele (2008): Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Fakultativprotokoll. Policy Paper. Deutsches Institut für Menschenrechte, 16 S. (PDF, 143 KB, nicht barrierefrei) 

Heiner Bielefeldt (2009): Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention. Essay. 3. aktualisierte Auflage. Deutsches Institut für Menschenrechte, 19 S. (PDF, 130 KB, nicht barrierefrei)

Bücher und Ausätze im Online-Katalog


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Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Ratifizierung

Unterzeichnung der Konvention und des Zusatzprotokolls am 30.03.2007.
Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde am 24.02.2009.
In Kraft getreten am 26.03.2009.

BGBL 2008 II, 1419


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Zuständiges Ministerium

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


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Monitoringstelle im DIMR

Am Deutschen Institut für Menschenrechte ist die Monitoring-Stelle angesiedelt, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland begleitet.
Alle Informationen zur Monitoring-Stelle finden Sie unter dem Menüpunkt Monitoring-Stelle und in der Rubrik Behindertenrechte.


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Website "Ich kenne meine Rechte"

Ein Internetangebot des Deutsches Instituts für Menschenrechte zur UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache. Die Website "Ich kenne meine Rechte" ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten. Sie bietet den Konventionstext in Leichter Sprache, ist übersichtlich gestaltet und leicht bedienbar.    


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