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Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Allgemein

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO.
In Kraft getreten am 03.05.2008.


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Fakultativprotokoll (Optional Protocol)

sieht die Schaffung eines quasi-gerichtlichen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene vor. Nach Ausschöpfung nationaler Rechtsbehelfe können betroffene Personen ihr menschenrechtliches Anliegen vor das internationale Fachgremium bringen, das anschließend über diese Beschwerde entscheidet.

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen S. 35-45. (PDF, 47 KB, nicht barrierefrei)

Optional Protocol to the Convention on the Rights of Persons with Disabilities


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Stand der Ratifizierung (Status of Ratification)

KonventionUnited Nations Treaty Collection

FakultativprotokollUnited Nations Treaty Collection


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Allgemeine Bemerkungen (General Comments)

Es wurden noch keine General Comments veröffentlicht.


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Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Ratifizierung

Unterzeichnung der Konvention und des Zusatzprotokolls am 30.03.2007.
Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde am 24.02.2009.
In Kraft getreten am 26.03.2009.

BGBL 2008 II, 1419


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Zuständiges Ministerium (Focal Point)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


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Staatliche Koordinierungsstelle

Die staatlichen Koordinierungsstelle mit der Zivilgesellschaft (Koordinationsmechanismus) ist angesiedelt beim
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


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Unabhängige Monitoring-Stelle im DIMR

Am Deutschen Institut für Menschenrechte ist die Monitoring-Stelle angesiedelt, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland begleitet.
Alle Informationen zur Monitoring-Stelle finden Sie unter dem Menüpunkt Monitoring-Stelle und in der Rubrik Behindertenrechte.


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Dokumente zum 1. Staatenbericht (2011 - )

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen - Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland (Word, 337 KB, nicht barrierefrei)


Koordinierte Parallelberichterstattung

Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird NETZWERK ARTIKEL 3 -
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. die Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft koordinieren. Dabei können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind.

Geschäftsstelle für die Koordination: NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.
Website NETZWERK ARTIKEL 3

Weitere Informationen:
Unabhängige Monitoringstelle im Deutschen Institut für Menschenrechte - Informationen zur Parallelberichterstattung


Website "Ich kenne meine Rechte"

Ein Internetangebot des Deutsches Instituts für Menschenrechte zur UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache. Die Website "Ich kenne meine Rechte" ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten. Sie bietet den Konventionstext in Leichter Sprache, ist übersichtlich gestaltet und leicht bedienbar.    


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