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Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Allgemein

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO.
In Kraft getreten am 03.05.2008.


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Fakultativprotokoll (Optional Protocol)

sieht die Schaffung eines quasi-gerichtlichen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene vor. Nach Ausschöpfung nationaler Rechtsbehelfe können betroffene Personen ihr menschenrechtliches Anliegen vor das internationale Fachgremium bringen, das anschließend über diese Beschwerde entscheidet.

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen S. 35-45. (PDF, 47 KB, nicht barrierefrei)

Optional Protocol to the Convention on the Rights of Persons with Disabilities


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Fachausschuss (Treaty Body)

Die Kontrolle der Umsetzung des Vertrages, die Prüfung der Staatenberichte und die Behandlung von Individualbeschwerden nach dem Fakultativprotokoll des Übereinkommens erfolgt durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Committee on the Rights of Persons with Disabilities - CRPD

Verfahrensordnung des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (PDF, 141 KB, nicht barrierefrei)

Rules of Procedure of the Committee on the Rights of Persons with Disabilities (Word, 180 KB, nicht barrierefrei) 

Prof. Dr. Theresia Degener, seit September 2010 Mitglied im Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, berichtet regelmäßig über die Arbeit des Ausschusses in einem deutschsprachigen Newsletter:
Bericht aus Genf (auch in Leichter Sprache)


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Allgemeine Bemerkungen (General Comments)

Es wurden noch keine General Comments veröffentlicht.


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Literatur zur Behindertenrechtskonvention (CRPD) in der Bibliothek des DIMR

Publikationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Behindertenrechtskonvention

Weitere Bücher und Aufsätze im Online-Katalog


 

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Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Ratifizierung

Unterzeichnung der Konvention und des Zusatzprotokolls am 30.03.2007.
Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde am 24.02.2009.
In Kraft getreten am 26.03.2009.

BGBL 2008 II, 1419


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Zuständiges Ministerium (Focal Point)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


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Staatliche Koordinierungsstelle

Die staatlichen Koordinierungsstelle mit der Zivilgesellschaft (Koordinationsmechanismus) ist angesiedelt beim
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


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Unabhängige Monitoring-Stelle im DIMR

Am Deutschen Institut für Menschenrechte ist die Monitoring-Stelle angesiedelt, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland begleitet.
Alle Informationen zur Monitoring-Stelle finden Sie unter dem Menüpunkt Monitoring-Stelle und in der Rubrik Behindertenrechte.


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Website "Ich kenne meine Rechte"

Ein Internetangebot des Deutsches Instituts für Menschenrechte zur UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache. Die Website "Ich kenne meine Rechte" ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten. Sie bietet den Konventionstext in Leichter Sprache, ist übersichtlich gestaltet und leicht bedienbar.    


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