Behindertenrechtskonvention (CRPD)
Informationen zur Behindertenrechtskonvention (CRPD)
- Allgemein
- Vertragstext
- Fakultativprotokoll
- Stand der Ratifizierung (Status of Ratification)
- Fachausschuss (Treaty Body)
- Berichtsmodus
- Individualbeschwerdeverfahren (Individual Complaints)
- Allgemeine Bemerkungen (General Comments)
- Informationen für Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
- Literatur
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Allgemein
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO.
In Kraft getreten am 03.05.2008.
Vertragstext
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (PDF, 137 KB, nicht barrierefrei)
Convention on the Rights of Persons with Disabilities (PDF, 107 KB, nicht barrierefrei)
"Schattenübersetzung" des Netzwerks Artikel 3 e.V.
Korrigierte Fassung der zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmten Übersetzung - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (RTF, 194 KB, barrierefrei)
Den deutschen Text der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es in Gebärdensprache und als Sprachausgabe auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gebärdensprachfilme (DGS) zur UN-Behindertenrechtskonvention und Sprachausgabe
Der deutsche Text der UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache
Der englische Text der UN-Behindertenrechtskonvention in "Easy read" Fassung
Equality and Human Rights Commission: The United Nations Convention on the Rights of People with Disabilities - What does it mean for you? Easy read. (PDF, 2,2 MB)
Fakultativprotokoll (Optional Protocol)
sieht die Schaffung eines quasi-gerichtlichen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene vor. Nach Ausschöpfung nationaler Rechtsbehelfe können betroffene Personen ihr menschenrechtliches Anliegen vor das internationale Fachgremium bringen, das anschließend über diese Beschwerde entscheidet.
Optional Protocol to the Convention on the Rights of Persons with Disabilities
Stand der Ratifizierung (Status of Ratification)
Konvention: United Nations Treaty Collection
Fakultativprotokoll: United Nations Treaty Collection
Fachausschuss (Treaty Body)
Die Kontrolle der Umsetzung des Vertrages, die Prüfung der Staatenberichte und die Behandlung von Individualbeschwerden nach dem Fakultativprotokoll des Übereinkommens erfolgt durch den Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Committee on the Rights of Persons with Disabilities - CRPD
Secretariat for the Convention on the Rights of Persons with Disabilities
Berichtsmodus
2 Jahre nach Inkrafttreten (Initial report), dann alle 4 Jahre (Periodical reports).
Individualbeschwerdeverfahren (Individual Complaints)
nach dem Fakultativprotokoll der Konvention.
Es liegen noch keine Individualbeschwerden vor.
Allgemeine Bemerkungen (General Comments)
Es wurden noch keine General Comments veröffentlicht.
Informationen für Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Literatur zur Behindertenrechtskonvention (CRPD) in der Bibliothek des DIMR
Publikationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Bücher und Ausätze im Online-Katalog
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Ratifizierung
Unterzeichnung der Konvention und des Zusatzprotokolls am 30.03.2007.
Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde am 24.02.2009.
In Kraft getreten am 26.03.2009.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Monitoringstelle im DIMR
Am Deutschen Institut für Menschenrechte ist die Monitoring-Stelle angesiedelt, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland begleitet.
Alle Informationen zur Monitoring-Stelle finden Sie unter dem Menüpunkt Monitoring-Stelle und in der Rubrik Behindertenrechte.
Website "Ich kenne meine Rechte"
Ein Internetangebot des Deutsches Instituts für Menschenrechte zur UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache. Die Website "Ich kenne meine Rechte" ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten. Sie bietet den Konventionstext in Leichter Sprache, ist übersichtlich gestaltet und leicht bedienbar.


