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Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt – Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird in der Veranstaltung die wesentlichen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Gewährleistung einer qualifizierten und flächendeckenden Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt – Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul Konvention in Deutschland“ vorstellen. Die Teilnehmenden sind eingeladen, sich darüber und über die Handlungsempfehlungen des Instituts auszutauschen. Die Konferenz richtet sich gleichermaßen an Mitarbeitende in Gesundheits- sowie Gleichstellungs- und Frauenministerien, Krankenkassen, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufen und Frauenhäusern sowie an Rechtsmediziner_innen und Gynäkolog_innen.

Programm

14:00 Uhr
Begrüßung
  • Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin, Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Daniela Behrens, Leiterin der Abteilung Gleichstellung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
14:15 Uhr
Vortrag „Erkenntnisse aus dem Projekt und Handlungsempfehlungen“
  • Lisa Fischer, Autorin der Analyse
14:45 Uhr
Diskussionsforum (1): Qualitätssicherung

Impulse:

  • Dr. med. Britta Gahr, Rechtsmedizinerin am Universitätsklinikum
    Düsseldorf
  • Dr. med. Klaus-Henning Kraft, Facharzt für Frauenheilkunde und
    Geburtshilfe, Saarbrücken
15:35 Uhr
Diskussionsforum (2): Rahmenbedingungen

Impulse:

  • Conny Schulte, Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, Bonn
  • Karin Weindel, Referatsleiterin Gleichstellungs- und Frauenpolitik, Gewalt gegen Frauen im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Saarland

Moderation der beiden Diskussionsforen:

  • Prof. Dr. Beate Rudolf
16:20 Uhr
Schlusswort:
  • N.N., Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
ca. 16:30 Uhr
Ende der Veranstaltung

Gefördert vom

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