Wirtschaft und Menschenrechte

Wirtschaftswissenschaft

Das Themenfeld Wirtschaft und Menschenrechte wird bisher vornehmlich von rechtswissenschaftlichen Analysen bestimmt. Obwohl die Auswirkungen der Tätigkeit von Unternehmen für dieses Themenfeld im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses stehen, etwa wenn es darum geht, wie eine menschenrechtliche Risikoanalyse von Unternehmen aussehen kann, haben sich – abgesehen von Forscher*innen der Wirtschaftsethik − bisher nur wenige wirtschaftswissenschaftliche Studien diesem Thema angenähert.

Um die Wirtschaftswissenschaft, etwa die mikroökonomische Finanzwissenschaft oder insbesondere auch die Verhaltensökonomie, für das Feld der Menschenrechte zu öffnen, müssen die wirtschaftswissenschaftlichen Methoden der Wissensaneignung mit Blick auf menschenrechtliche Prinzipien und Grundsätze befragt werden.

Verhaltensökonomische Fachgespräche

Unternehmensverhalten und Menschenrechte

In den Fachgesprächen sollen verhaltensökonomische Ansätze diskutiert werden, die das Potenzial haben könnten, festgefahrene Stakeholder-Positionen zu überwinden. Ziel der ersten Veranstaltung war es, einen informellen und losen Arbeitskreis von Verhaltensökonom*innen und Menschenrechtsexpert*innen ins Leben zu rufen, um Erkenntnisse der Verhaltensökonomie für die Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen nutzbar zu machen. Ein Nutzen für Menschenrechtsakteure kann darin liegen, den sozialen Kontext, in dem menschenrechtliche Strukturen und Werkzeuge wirken sollen, verhaltensökonomisch zu verstehen und so im Design und in der Implementation mitzudenken.

Menschenrechtsrisiken von Unternehmen: Portfoliotheorie für die Menschenrechte

Menschenrechtliche Risikoanalysen helfen Unternehmen dabei, die potenziell nachteiligen Menschenrechtsauswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeiten zu erkennen, um diese zu vermeiden, zu verringern oder Betroffene zu entschädigen. Unternehmen haben ein anderes Verständnis von „Risiko“: Unternehmerische Risikoanalysen ermitteln potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Rückflüsse aus getätigten Investitionen oder Operationen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in der Analyse „Das kalkulierte Risiko“ die Portfoliotheorie von Harry M. Markowitz angewandt. Der mathematische Ökonom hatte sie zur Untersuchung von Investitionsverhalten auf Kapitalmärkten entwickelt. Das Institut hat das Modell für eine Analyse der unterschiedlichen Bedeutung von Risiko im Menschenrechts- und Unternehmenskontext verwendet. Aus der Analyse leitet das Institut Kriterien für staatliche sowie unternehmerische selbst-regulative Handlungsmöglichkeiten ab, die eine menschenrechtliche Risikoanalyse zu einer betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit machen können.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Deniz Utlu

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 469

E-Mail: utlu(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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