Das Themenfeld Wirtschaft und Menschenrechte wird bisher vornehmlich von rechtswissenschaftlichen Analysen bestimmt. Obwohl die Auswirkungen der Tätigkeit von Unternehmen für dieses Themenfeld im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses stehen, etwa wenn es darum geht, wie eine menschenrechtliche Risikoanalyse von Unternehmen aussehen kann, haben sich – abgesehen von Forscher*innen der Wirtschaftsethik − bisher nur wenige wirtschaftswissenschaftliche Studien diesem Thema angenähert.
Um die Wirtschaftswissenschaft, etwa die mikroökonomische Finanzwissenschaft oder insbesondere auch die Verhaltensökonomie, für das Feld der Menschenrechte zu öffnen, müssen die wirtschaftswissenschaftlichen Methoden der Wissensaneignung mit Blick auf menschenrechtliche Prinzipien und Grundsätze befragt werden.