Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen sind immer mehr von komplexen Lieferketten gekennzeichnet, in denen Unternehmen nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen auf Rechteinhaber*innen verursachen, zu ihnen beitragen oder an ihnen beteiligt sein können. Sie tragen die Verantwortung, ihren Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette nachzukommen und nachteilge Auswirkugen zu verhüten.
Transnationale und regionale Kooperation von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) kann dazu beitragen, dass diese Verantwortung besser wahrgenommen wird und Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. NMRI in arbeits- und rohstoffintensiven Ländern erreichen die Orte, wo es zu menschenrechtlich relevanten Auswirkungen von Unternehmenshandeln kommt, stehen im besten Fall in direkter Verbindung mit Betroffenen und Verursachern und verfügen über wichtige lokale Informationen. NMRI in verwertenden Volkswirtschaften wissen hingegen, welche Unternehmen entlang der Lieferketten in das Unternehmenshandeln involviert sind und können dies für die Zusammenarbeit nutzen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte erforscht menschenrechtliche Risiken in den Sektoren, in denen es besonders häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt, und arbeitet dafür auch mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen zusammen. Besondere Expertise hat das Institut in den Sektoren Rohstoffe, Palmöl, Textil und Land.