Im Juni 2014 setzte der UN-Menschenrechtsrat auf Initiative Südafrikas und Ecuadors mit der Resolution 26/9 eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (OEIGWG) ein, um einen Entwurf für ein internationales Abkommen (UN-Treaty) im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auszuarbeiten. Ziel des Abkommens ist es, die menschenrechtliche Verantwortung transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen festzuschreiben. Staaten, die das Abkommen ratifizieren, sollen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen in ihrem nationalen Recht verankern.
Hintergrund
Die Arbeitsgruppe kam seit Juli 2015 fünfmal zusammen. In den ersten zwei Sitzungen wurde hauptsächlich über Form, Inhalt und Reichweite des möglichen Abkommens diskutiert. Grundlage der dritten Verhandlungsrunde waren die von der ecuadorianischen Leitung der Arbeitsgruppe vorgelegten Eckpunkte (Elements) eines Abkommens.
Im Juli 2018 wurde schließlich ein erster vollständiger Entwurf (Zero Draft) vorgelegt. Er konkretisierte die staatliche Schutzpflicht im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte, indem er die Verantwortung für die von Unternehmen einzuhaltenden Sorgfaltspflichten bei den Staaten belässt, statt Unternehmen selbst zu völkerrechtlichen Pflichtenträgern zu erheben.
Auf Grundlage der Verhandlungen wurde der Entwurf erneut überarbeitet, im Juli 2019 wurde das Ergebnis vorgelegt (Revised Draft).
Insgesamt baut der Entwurf auf den UN-Leitprinzipien auf und geht mit den Schwerpunkten Prävention und Zugang zu wirksamer Abhilfe für Betroffene die dringlichsten Menschenrechtsprobleme in diesem Bereich an. Er hat daher das Potenzial, gravierende menschenrechtliche Schutzlücken entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu schließen.
Was macht das Deutsche Institut für Menschenrechte?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Stellungnahmen zu den bisherigen Vertragsentwürfen veröffentlicht. Es macht darin deutlich, dass ein übergeordneter internationaler Rechtsrahmen hilfreich und notwendig ist, um die staatlichen Schutzpflichten in Bezug auf unternehmerische Tätigkeiten zu konkretisieren. Zudem nahm das Institut an der 5. Sitzung der Arbeitgruppe im Oktober 2019 teil.