Je komplexer und verzweigter die Lieferketten von Unternehmen weltweit werden, desto größer ist aus Menschenrechtssicht der Bedarf an einem globalen menschenrechtlichen Beobachtungsmechanismus. Dieser sollte die menschenrechtlichen Risiken und tatsächlichen Auswirkungen von Unternehmenshandeln analysieren und beobachten und den Betroffenen einen besseren Zugang zu Abhilfe ermöglichen.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) bieten eine in diesem Zusammenhang einzigartige Möglichkeit grenzüberschreitender Zusammenarbeit: NMRI haben gemäß den Pariser Prinzipien der UN das Mandat, auf nationaler Ebene ihre Staaten bei der Umsetzung menschenrechtlicher Schutzpflichten zu beobachten. Gleichzeitig sind sie über das Europäische Netzwerk Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) und die Globale Allianz Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) miteinander vernetzt. Über diese Kooperation haben sie das Potenzial, unterschiedliche Menschenrechtsverstöße entlang einer Lieferkette miteinander in Verbindung zu bringen.
Das Institut ist Mitglied der ENNHRI Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten und hat bis Ende 2021 den Vorsitz der GANHRI Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechte inne.