Menschenrechte zu schützen ist sowohl eine Verpflichtung von Staaten als auch die Verantwortung von Unternehmen, denn im Bereich der Wirtschaft kommt es häufig zu Menschenrechtsverletzungen. Diese müssen aufgearbeitet werden, Unternehmen haben die Verpflichtung, für Abhilfe zu sorgen. Doch auf dem Weg zu einer wirksamen Abhilfe stehen die Betroffenen einigen Hürden gegenüber und im Vorfeld müssen knifflige Fragen beantwortet werden:
Wer hat die Menschenrechtsverletzung verursacht und ist somit für Entschädigung verantwortlich? Welche Gerichte in welchem Land sind zuständig, wenn ein deutsches Unternehmen an einer Menschenrechtsverletzung im Ausland beteiligt ist? Wie kann sich eine betroffene Gemeinde aus dem globalen Süden vor deutschen Gerichten durchsetzen? Welche Hürden stehen zwischen Betroffenen – deutschen wie ausländischen – und dem Zugang zur deutschen Justiz?
Manche Fälle eignen sich nicht für Gerichtsverfahren und können anders geklärt werden, zum Beispiel durch Mediationsverfahren. Dazu muss die Politik bestehende Mechanismen, wie zum Beispiel die Nationale Kontaktstelle nach den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), stärken und bestehende Zugangshürden zu diesen abbauen. Um frühzeitig tatsächliche und potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren, sollten Unternehmen selber Beschwerdemechanismen einrichten oder sich alternativ an externen Beschwerdeverfahren beteiligen. Diese können zum Beispiel auf Branchen- oder Verbandsebene eingeführt werden. Welches Beschwerdeverfahren im konkreten Fall gewählt wird, ist abhängig von der Zielgruppe, die in jedem Fall vorab konsultiert werden muss. Bei allen Beschwerdeverfahren gilt, dass diese fair, ausgewogen und berechenbar sowie für alle Betroffenen zugänglich sein müssen. Sie müssen transparent für alle Parteien sein und insgesamt im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen.