Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

Verbot von Konversionsmaßnahmen

Noch immer gibt es Versuche, durch vorgeblich therapeutische Maßnahmen auf die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen einzuwirken. Diese sogenannten Konversionsmaßnahmen stellen eine Menschenrechtsverletzung dar, die in den vergangenen Jahren zunehmend Aufmerksamkeit bei internationalen Menschenrechtsgremien gewonnen hat. Auf nationaler Ebene haben Regierungen begonnen, mit Verboten und weiteren Maßnahmen gegen solche Praktiken vorzugehen.

Die Bundesregierung hat 2019 eine Fachkommission zur Vorbereitung eines Verbots von Konversionsmaßnahmen einberufen. Das Institut war Mitglied der Kommission.

Unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten muss das Ziel sein, Menschen wirksam vor Angriffen auf ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität und somit vor Konversionsmaßnahmen und ihren schädlichen Folgen zu schützen. Dafür braucht es ein Gesamtkonzept: Zentral ist dabei ein Verbot von Konversionsmaßnahmen; weiterhin sind Informations- und Beratungsangebote für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) und ihre Familien nötig sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung von Berufsgruppen in der Bildung, in Medizin und Psychologie und in Strafverfolgung und Justiz. Für Betroffene sind zugängliche Beschwerdewege zu schaffen. Der Schutzumfang aller Maßnahmen muss sich dabei auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität gleichermaßen erstrecken.

Zentrale Anliegen

  • Ein Verbot von Konversionsmaßnahmen und von Werbung für solche Maßnahmen.
  • Die Sensibilisierung von Berufsgruppen in der Bildung, in Medizin und Psychologie und in Strafverfolgung und Justiz.
  • Die Schaffung zugänglicher Beschwerdewege für Betroffene.
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