Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

Geschlechtervielfalt im Recht

Im deutschen Personenstandsrecht ist seit 2018 in Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neben männlich und weiblich auch der Geschlechtseintrag divers möglich. Noch immer hat aber für transgeschlechtliche Menschen das Transsexuellengesetz Geltung, dessen Regelungen auch Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bedeuten. Ein geschlechterinklusiver Ansatz ist auch in anderen Rechtsbereichen, etwa dem Familien- und Gleichstellungsrecht, notwendig.

Das Institut erstellte zwischen 2015 und 2017 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das grundlegende Gutachten „Geschlechtervielfalt im Recht. Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt“. Seitdem begleitet und berät es die verschiedenen Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung der Menschenrechte von transsexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen.

Zentrale Anliegen

  • Die Ablösung des Transsexuellengesetzes durch eine Regelung zum Geschlechtseintrag im Personenstand auf der Basis der Selbstbestimmung.
  • Die Weiterentwicklung hin zu einer geschlechterinklusiven Rechtsordnung, zum Beispiel im Familien-, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht.

Publikationen zu diesem Thema

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