Der 10. Petersberger Klimadialog ging am 14. Mai in Berlin mit einer klimapolitischen Rede von Bundeskanzlerin Merkel zu Ende, in der sie sich zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 bekannt hat. Das international hochrangig besetzte Treffen diente der Abstimmung über die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Vorbereitung der diesjährigen Weltklimakonferenz in Chile. Immer deutlicher wird, dass die Staaten schnell und entschlossen handeln müssen, um die schlimmsten Auswirkungen der globalen Klimakrise einzudämmen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte informierte und diskutierte bei der Weltklimakonferenz in Kattowitz über die Notwendigkeit einer menschenrechtsbasierten Klimapolitik
Vom 2. bis 14. Dezember 2018 fand die 24. Weltklimakonferenz in Kattowitz (Polen) statt. Sie gilt als wichtigste Klimakonferenz seit der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens 2015, da in Kattowitz die Umsetzungsleitlinien des Abkommens verabschiedet wurden.
Die negativen Auswirkungen des Klimawandels, darunter die zunehmend intensiveren und immer häufiger auftretenden Extremwettereignisse wie Tropenstürme, Starkregen oder Dürren, können die Wahrnehmung der Menschenrechte beeinträchtigen. Welche Verantwortung tragen Unternehmen, wenn sie Schadstoffe ausstoßen, die im Zusammenhang mit dem globalen Temperaturanstieg stehen?
Seit dem 6. November findet in Bonn die 23. UN-Weltklimakonferenz (COP 23) statt. Unter der Präsidentschaft der Republik Fidschi sollten zwei Wochen lang die Elemente des Pariser Klimaabkommens von 2015 (PDF, 231 KB) in Zusammenarbeit aller anwesenden Delegierten weiter vorangebracht werden. Die deutsche Umweltministerin Barbara Hendricks unterstrich in einer Pressemitteilung vom 19. Oktober 2017 die Notwendigkeit, dass neben den zwischenstaatlichen Verhandlungen das aktive Handeln in den Mittelpunkt rücken müsse. Das Deutsche Institut für Menschenrechte war in diesem Kontext an sechs Veranstaltungen beteiligt.
2015 haben die UN-Mitgliedstaaten in der "Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung" globale Nachhaltigkeitsziele vereinbart. In Deutschland sollen diese Nachhaltigkeitsziele insbesondere durch Weiterentwicklung der seit 2002 bestehenden "Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie" umgesetzt werden. Deshalb formuliert die Bundesregierung dieses Jahr als ersten Schritt die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie neu. Unter dem Titel "Weichen stellen für die Zukunft" hat die Bundesregierung eine breit angelegte Konsultation der Öffentlichkeit zu ihrem Entwurf der neuen Nachhaltigkeitsstrategie durchgeführt, die bis Ende Juli lief.
Berlin – Anlässlich des heute bei den Vereinten Nationen in New York vorgestellten Berichts der Bundesregierung zur Umsetzung der weltweiten Nachhaltigkeitsziele durch Deutschland erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Wir begrüßen, dass die deutsche Regierung die weltweiten Nachhaltigkeitsziele umsetzen will und den Vereinten Nationen als einer der ersten Staaten berichtet, wo Handlungsbedarf auch in Deutschland besteht. Begrüßenswert ist auch, dass der Bericht die Nachhaltigkeitsziele mit den Menschenrechten verknüpft."
Nina Eschke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Projekt Entwicklungspolitik und Menschenrechte
Tel.: 030 25 93 59 - 466
E-Mail: eschke(at)institut-fuer-menschenrechte.de