Anlässlich des Berichtes des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, am 21. März vor dem UN-Menschenrechtsrat, erklärt Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters über seinen Deutschlandbesuch im Februar 2006 enthält Hinweise auf Probleme des deutschen Bildungssystems, die auch in anderen Studien wie beispielsweise der PISA Studie bereits angesprochen wurden. Dazu gehört etwa die Benachteiligung im Schulsystem von Kindern aus armen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund, die zu einer Überrepräsentation dieser Kinder in Haupt- und Sonderschulen führt. Wir begrüßen, dass durch den Bericht des UN-Sonderberichterstatters das Menschenrecht auf Bildung in der bildungspolitischen Diskussion stärkere Beachtung findet.