Mit dem Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drs. 7/897) hat der Thüringer Landtag Überlegungen zu menschenrechtlich relevanten Änderungen der Thüringer Landesverfassung vorgelegt. Die vorliegende Stellungnahme fokussiert die Frage, wie die vorgesehenen Landesverfassungsänderungen aus der Sicht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zu bewerten sind.