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Stellungnahme

„Zögerliche Umsetzung“

Der politische Wille reichte nicht weiter: Deutschland setzt die UN-Leitprinzipien um - mit kleinen Schritten

Ursprünglich für Ende Juni 2016 angekündigt, wurde der Nationale Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte am 21. Dezember 2016 verabschiedet. Damit kommt Deutschland einer Empfehlung der UN-Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten nach, die 2011 vom Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien mithilfe Nationaler Aktionspläne umzusetzen, und setzt auch die Empfehlung der EU-Kommission von 2011 und die Aufforderung des Europarates von 2015 um, solche Nationalen Aktionspläne zu erarbeiten.

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Themen: Wirtschaft und Menschenrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 287 KB)
Seiten: 13
Erschienen: 12/2016

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