Systematische „Enthinderung“: UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Barriereabbau
Auch In Leichter Sprache. Alle Bereiche der Gesellschaft sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. In Deutschland ist man weit davon entfernt. Der Staat ist dazu verpflichtet, die zahlreichen noch bestehenden Barrieren zu beseitigen und das Entstehen neuer Barrieren zu verhindern. Auch auf den Privatsektor muss eingewirkt werden; das gehört zu den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Hinweis: Von dieser Publikation können wir pro Privatperson 1 Exemplar versenden, pro Organisation höchstens 3 Exemplare.
Themen:
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte
In dieser Broschüre geht es darum:
Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat Deutschland geprüft.
Das Thema der Prüfung war:
Achtet Deutschland genug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
Die Monitoring-Stelle hat die Ergebnisse der Prüfung…
Broschüre mit Informationen zu den Ergebnissen der Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss im Jahr 2023 mit thematischem Fokus auf die Bereiche: Bildung, Arbeit, Wohnen, barrierefreie IT, barrierefreie Teilhabe am Sport, Mobilität,…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
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