Der Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen sieht vor, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) zusätzlich zu den dort aufgeführten Diskriminierungsmerkmalen das Merkmal „sexuelle Identität“ aufzunehmen. Die vorliegenden Ausführungen nehmen dazu insbesondere aus dem Blickwinkel des menschenrechtlichen Diskriminierungsschutzes Stellung.