Die Regierungskoalition hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zu anonymer Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt vorgelegt. Dies erfolgte durch einen sogenannten fachfremden Änderungsantrag zum Entwurf des Masernschutzgesetzes. Der Entwurf ist Thema einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages.
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