Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Verfahrens 1 BvL 1/24
(BGH XII ZB 459/22)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Rahmen des Verfahrens 1 BvL 1/24 des Bundesverfassungsgerichts im April 2024 eine Stellungnahme eingereicht und auf die Gefahren einer Ausweitung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen hingewiesen. Im Verfahren prüft das Gericht, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass laut § 1832 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BGB (ehemals § 1906a Abs. 1 S. 2 Nr. 7) ärztliche Zwangsbehandlungen nur im Krankenhaus, aber nicht ambulant, durchgeführt werden dürfen.
In dieser Broschüre geht es darum:
Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat Deutschland geprüft.
Das Thema der Prüfung war:
Achtet Deutschland genug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
Die Monitoring-Stelle hat die Ergebnisse der Prüfung…
Broschüre mit Informationen zu den Ergebnissen der Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss im Jahr 2023 mit thematischem Fokus auf die Bereiche: Bildung, Arbeit, Wohnen, barrierefreie IT, barrierefreie Teilhabe am Sport, Mobilität,…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023 - 2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
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