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Prüfung abgelegt - und nun?
Die Empfehlungen des Fachausschusses zur UN-Behindertenrechtskonvention als Impulsgeber für Bund, Länder und Kommunen
Die Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und die Monitoring-Stelle zur UN-Behinderten- rechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte luden zu einer gemeinsamen Fachkonferenz, um anhand einer Auswahl übergreifender Themen mit hochrangigen Entscheidungsträgern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft darüber zu diskutieren, wie es mit der Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention in Deutschland weiter gehen soll und welche Auswirkungen die Prüfung des deutschen Staatenberichts vor dem UN-Fachausschuss auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik hat.