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Stellungnahme

Prostitution und Sexkaufverbot

Aktuell stellen Abgeordnete verschiedener Fraktionen in Frage, inwieweit die Ausrichtung von Politik und Gesetzgebung in Deutschland noch stimmt, um Menschen in der Prostitution - überwiegend Frauen - vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Sie fordern ein sogenanntes Sexkaufverbot. Danach können Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Die Prostituierten selbst bleiben straffrei. Verschiedene neue wissenschaftliche Studien zeigen aber, dass solche Verbote im Kontext von Prostitution das Risiko sexuell übertragbarer Erkrankungen erhöhen. Gewalt steigt, Arbeitsbedingungen verschlechtern sich. Menschenhandel verringert sich nicht. Eine menschenrechtliche Perspektive erfordert die Befassung mit den Bedingungen, die Menschen vulnerabel machen für Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution (Armut, Krankheit, Abhängigkeiten, Drogengebrauch).

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Themen: Geschlechtsspezifische Gewalt, Menschenhandel, Menschenrechte von Frauen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 418 KB)
Seiten: 7
Erschienen: 10/2019

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