Rassistische und rechtsextreme Positionen haben im öffentlichen und politischen Raum deutlich zugenommen. Dies stellt staatliche, politische und gesellschaftliche Akteure vor erhebliche Herausforderungen. Zugleich steht dabei immer wieder die Frage im Raum, woran rassistische und rechtsextreme Positionen als solche zu erkennen sind. Vor diesem Hintergrund erörtert der Beitrag, welche Bedeutung den in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verankerten unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte als Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei der Einordnung von Positionen als rassistisch und rechtsextrem zukommen. Er erläutert, was unter rassistischen und rechtsextremen Positionen zu verstehen ist und inwiefern die AfD entsprechende Positionen vertritt.
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